Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1954 - 4 StR 655/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO (a.F.) §§ 1, 9
Papierfundstellen
- DAR 1954, 69
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Rechtsmittel
Schrifttum und Rechtsprechung halten es für zulässig, daß Fußgänger auf der rechten Seite der Fahrbahn sogar zu zweit nebeneinander gehen, sofern nicht besondere Gründe eine andere Beurteilung geboten erscheinen lassen (BGH VRS 10, 122; DAR 1954, 69; Wussow WJ 1955, 196). - BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Die Neufassung des § 49 StVO (Bekanntmachung vom 24. August 1953), nach der eine Bestrafung wegen Übertretung der StVO nur noch dann in Frage kommt, wenn die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, gibt lediglich Veranlassung, die Verurteilung auf das Vergehen der fahrlässigen Tötung zu beschränken (vgl. BGH 4 StR 655/53 vom 7. Januar 1954). - BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
Rechtsmittel
Hier bedarf es daher der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluß rechtfertigen, daß die an sich gegebene Verminderung der Reaktionsfähigkeit einen Grad erreicht hat, die den Angeklagten außer Stande setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH 4 StR 198/53 vom 18. Juni 1953 in VRS 5, 541 [543]; 4 StR 655/53 vom 1. Januar 1954 in VRS 6, 203 [206]).
- BGH, 24.11.1959 - VI ZR 196/58
Rechtsmittel
Es hängt von den Umständen des einzelnen Falles, namentlich den Örtlichen Verhältnissen und der jeweiligen Verkehrslage ab, wie weit der Fußgänger auf den Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen hat (BGH, Urteil vom 7. Januar 1954 - 4 StR 655/53 - DAR 1954, 69 Nr. 46; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 12/55 - in LM Nr. 2 zu § 37 StVO = VRS 10, 122 = VersR 1956, 55). - BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54
Rechtsmittel
Im Schuldspruch muss lediglich die Verurteilung wegen Übertretung der Strassenverkehrsordnung entfallen, da § 49 StVO in der Fassung der VO vom 24. August 1953 nur noch die Bedeutung einer Hilfsvorschrift hat (BGH DAR 1954, 69). - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 447/53
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass die nach § 9 Abs. 1 n.F. (§ 9 Abs. 2 a.F.) StVO zulässige Geschwindigkeit entscheidend auch von persönlichen Umständen, insbesondere der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers abhängt (BGH 3 StR 612/51 vom 25. Oktober 1951 in VRS 4, 30, 3 StR 202/53 vom 3. Juni 1953 in VRS 5, 550, 3 StR 504/53 vom 5. November 1953 in VRS 6, 21 [26], 4 StR 655/53 vom 7. Januar 1954 in VRS 6, 203). - BGH, 23.04.1954 - 5 StR 85/54
Rechtsmittel
Wie in BGH DAR 1954, 69 und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil BGH 2 StR 473/53 vom 5.3.1954 entschieden ist, gilt das für alle Fälle, in denen der Täter durch ein und dieselbe Handlung Vorschriften der StVO oder StVZO und schwerere: Strafbestimmungen verletzt. - BGH, 18.03.1954 - 4 StR 10/54
Rechtsmittel
In der neuen Verhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, dass die § § 49 StVO, 71 StVZO seit der Neufassung der Verordnung vom 24. August 1953 nur noch die Bedeutung von Hilfsvorschriften haben und daher nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen sind, wenn die Tat nach anderen Vorschriften (hier § 222 StGB) mit schwererer Strafe bedroht ist (BGH 4 StR 655/53 vom 7. Januar 1954).
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