Rechtsprechung
| BayObLG, 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 27 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Meldepflicht; Haltereigenschaft; Halterbegriff; Abweichung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 201
- BayObLGSt 1985, 68
- DAR 1985, 390
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93
Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt/ die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985/ 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v .Wenn er gleichwohl die Meldepflicht dem nach diesen Kriterien bestimmten Halter auferlegt hat, ist diese Willensentscheidung verbindlich; eine andere Auslegung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BayObLG DAR 1985, 390).
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
Die vorliegende Anlasstat hat der Angeklagte aber beim Führen eines Fahrrades begangen, was der Verhängung einer Fahrerlaubnissperre und auch der Verhängung eines Fahrverbots entgegensteht (vgl. BGH, NStZ 2004, 144; LG Mainz, DAR 1985, 390; OLG Köln, VRS 1963, 118).
dejure.org
Übersicht BayObLG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.