Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrbahnschwellen; Verkehrsberuhigung; Straßenverkehrssicherungspflicht; Zulässigkeitsvoraussetzungen der Fahrbahnschwellen; Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer; KfZ-Bodenfreiheit
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89
- OLG Hamm, 30.06.1992 - 9 U 220/89
Papierfundstellen
- NZV 1990, 352
- VersR 1990, 1117
- JR 1991, 108
- DAR 1990, 458
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (VersR 1990, 1117 LS) die Klage abgewiesen. - VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 5 S 1944/90
Zulässigkeit von Aufpflasterungen auf der Straße (Schwellen)
Dies gilt aber auch für übliche Serienkraftfahrzeuge und bei Fehlen besonderer gesundheitlicher Risiken bei den Straßenbenutzern (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urt. v. 3.4.1990 -- 9 U 220/89 -- DAR 1990, 458;… Urt. v. 21.11.1989 -- 9 U 106/89 -- DAR 1991, 178). - OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde: …
Ein Streifen in dieser Breite ermöglicht einem Radfahrer das gefahrlose Passieren der "Kölner Teller" (vgl. OLG Hamm DAR 1990, 458, 459; OLG Saarbrücken NZV 1998, 284). - OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle; …
Es kann offenbleiben, ob eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann anzunehmen wäre, wenn das klägerische Fahrzeug eine Bodenfreiheit von weniger als 10 cm aufgewiesen hätte, weil der Verkehrssicherungspflichtige mit allen Fahrzeugen zu rechnen hat, die nach §§ 30 Abs. 1 und 2 StVZO und sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die allerdings eine Mindestbodenfreiheit nicht regeln, zum Straßenverkehr zugelassen sind und eine geringere als die "übliche" Bodenfreiheit aufweisen (vgl. BGH, NJW 1991, 2824), oder dies eine Überspannung der Sorgfaltspflichten darstellte (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 1033 [OLG Hamm 07.04.1992 - 9 U 8/92]; VersR 1990, 1117; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1017 f. [OLG Düsseldorf 15.10.1992 - 18 U 171/92]; OLG München, VersR 1977, 939).
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.