Rechtsprechung
| LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 3 Abs. 1 S. 2 § 8 Abs. 1 S. 1
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 19.10.1994 - C 1988/92
- LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94
Papierfundstellen
- DAR 1995, 292
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des …
Auszug aus LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94
Er verstößt mit einer zu schnellen Annäherung an die Kreuzung diesen gegenüber nämlich gegen § 3 Abs. 1 S. 2 und 3 StVO, der ganz allgemein den Zweck verfolgt, Zusammenstöße an gefährlichen und unübersichtlichen Straßenstellen, wie sie Kreuzungen ohne ausreichende Sicht auf die einmündenden Straßen immer darstellen, zu verhindern (BGH, VersR 1977, 917; OLG Bremen, VersR 1975, 285 f.; OLG Nürnberg, VersR 1975, 1147 [11481). - OLG Bremen, 26.06.1974 - 3 U 29/74
Auszug aus LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94
Er verstößt mit einer zu schnellen Annäherung an die Kreuzung diesen gegenüber nämlich gegen § 3 Abs. 1 S. 2 und 3 StVO, der ganz allgemein den Zweck verfolgt, Zusammenstöße an gefährlichen und unübersichtlichen Straßenstellen, wie sie Kreuzungen ohne ausreichende Sicht auf die einmündenden Straßen immer darstellen, zu verhindern (BGH, VersR 1977, 917; OLG Bremen, VersR 1975, 285 f.; OLG Nürnberg, VersR 1975, 1147 [11481).
- LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
Grundsätze der Haftungsbewertung bei Rechts-vor-Links-Unfällen
Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377;… Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38;… Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).
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