Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 3 Ss 69/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)
Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten
Papierfundstellen
- NZV 1997, 489 (Ls.)
- DAR 1997, 457 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 3 Ss 69/97
Die knappen Darlegungen des Amtsgerichts reichen dennoch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. August 1993 (veröffentlicht in BGHSt 39, 291 ff.) aus, um dem Senat die Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen.
dejure.org
Übersicht OLG Stuttgart
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.07.1997 - M 6 K 97.710 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 1997, 457
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.