Rechtsprechung
| AG Hannover, 23.12.1999 - 507 C 10059/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 2000, 169
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81
Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels
Auszug aus AG Hannover, 23.12.1999 - 507 C 10059/99
Bleibt der Unfallhergang beim Auffahrunfall nach einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ungeklärt, ist der Schaden hälftig zu teilen (vgl. OLG Hamm, NDR 1998, 712;… KG, aaO., 1123; OLG Celle, VersR 1982, 960 ). - KG, 06.02.1997 - 12 U 5521/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus AG Hannover, 23.12.1999 - 507 C 10059/99
Der Anscheinsbeweis wird allerdings entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein untypischer Unfallhergang vorliegt (vgl. KG, MDR 1997, 1123 ).
- LG Passau, 20.05.2021 - 3 O 436/20
Desinfektionskosten beim Schadensersatz - Erklärung am Unfallort
Da hier die Betriebsgefahr der beiden Pkw gleich hoch zu bewerten ist, führt die Abwägung der Verursachungsbeiträge zu einer hälftigen Schadensteilung (vgl. auch OLG Hamm, NDR 1998, 712; KG, Urteil vom 06.02.1997, 12 U 5521/95; AG Hannover, DAR 2000, 169).
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