Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung - Fahreignungsgutachten nach Trunkenheitsfahrt
- archive.org
Alkohol - Trunkenheitsfahrt mit Unfall / Nachtrunk / Alkoholmissbrauch rechtfertigt MPU-Anordnung auch bei Erreichen der BAK durch Nachtrunk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 28.06.1999 - 7 K 573/99
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99
Papierfundstellen
- NZV 2000, 269
- VBlBW 2000, 401
- DÖV 2000, 432
- DAR 2000, 181
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99
Rn. 3 Ernstliche Zweifel bestehen nicht, soweit das Verwaltungsgericht - seine Entscheidung selbständig tragend - angenommen hat, daß der Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung schon daran scheitert, daß sie nicht erforderlich ist, um den Antragsteller vor schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen zu bewahren (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01
Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt
Begründung zu § 13 FeV, BRDrucks. 443/98 S 260; siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 = NZV 2000, 269 = DAR 2000, 181 = zfs 2000, 228; Beschl. v. 28.01.2000 - 10 S 1951/99 - Beschl. v. 22.01.2001, DAR 2001, 233 = NZV 2001, 279).Damit stellt der Verordnungsgeber klar, dass die Klärung von Eignungszweifeln, die auf einer bekannt gewordenen Alkoholproblematik beruhen, in den Fällen des § 13 Nr. 2 FeV, der insoweit als speziellere Vorschrift § 11 FeV verdrängt (siehe auch § 11 Abs. 3 Satz 3 FeV; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 = NZV 2000, 269 = DAR 2000, 181 = zfs 2000, 228; Beschl. v. 28.01.2000 - 10 S 1951/99 - Amtl.
- OLG Celle, 17.05.2004 - 211 Ss 61/04
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Halters und Fahrers wegen fahrlässigen …
Bereits aus dem Wortlaut dieser Regelung folgt, dass als Voraussetzung für das erhöhte Bußgeld der Halter eines Fahrzeugs das verbotswidrige Fahren angeordnet oder zugelassen haben muss, mithin eine dritte Person gefahren sein muss, hinsichtlich derer die Anordnung oder das Zulassen des Halters wirkt (so auch Eckhardt, DAR 2000, 181). - VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531
Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - …
Aus der Gesamtschau mit dem Umstand, dass der Antragsteller nach dem strafgerichtlich festgestellten Sachverhalt innerhalb etwa einer Stunde nach der Trunkenheitsfahrt ganz erheblich Alkohol konsumiert hat, obwohl er mit dem Fahrzeug unterwegs war (vgl. dazu VGH BW, B.v. 17.1.2000 - 10 S 1979/99 - DAR 2000, 181 = juris Rn. 6 und Dauer a.a.O. § 13 FeV Rn. 21 zu einem erheblichen Nachtrunk), ergeben sich Zweifel, ob er Trinken und Fahren sicher trennen kann.
- VG Augsburg, 09.03.2005 - Au 3 S 05.167
Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr …
Entsprechend liegt bei einer Unfallflucht nach einem unter Alkoholeinfluss verursachten Unfall und sich anschließender erheblicher Alkoholisierung ein Umstand vor ("Flucht in den Alkohol"), der nahe legt, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Aufnahme erheblicher Alkoholmengen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht hinreichend sicher trennen kann (VGH BW vom 17.1.2000, DAR 2000, 181; VG Augsburg vom 11.5.2004, Au 3 K 04.58). - VG Augsburg, 08.05.2007 - Au 3 K 07.105
Zur fachärztlichen Begutachtung bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit …
Ein solcher mittelbarer Zusammenhang wurde bei dem Erreichen einer erheblichen Alkoholisierung ohne direkte Verkehrsteilnahme angenommen, wenn sich die Betreffenden aufgrund ihrer Berufstätigkeit in einem Dauerkonflikt zwischen Alkoholkonsum und Nüchternheitsgebot bei der Verkehrsteilnahme befinden (VGH BW vom 24.6.2002, DAR 2002, 573: Berufskraftfahrer; vom 29.7.2002, DAR 2002, 570: Taxifahrer) oder wenn nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss die Alkoholisierung stark erhöht wurde (VGH BW vom 17.1.2000, DAR 2000, 181; VG Augsburg vom 11.5.2004, BA 2005, 193: "Flucht in den Alkohol"). - VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 6 L 2768/15
Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille und Anzeichen starker Alkoholgewöhnung
Rn. 52 Vgl. zur Annahme eines Alkoholmissbrauchs in Verfahren, denen ähnliche Sachverhalte zugrundelagen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 10 S 1979/99 - VG München, Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - M 6a E 06.4112 - und vom 7. Juni 2005 - M 6a E 05.1339 - VG Augsburg, Urteil vom 11. Mai 2004 - Au 3 K 04.458 -. - VG Freiburg, 16.02.2011 - 3 K 1089/10
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt und anderen Straftaten
Zwar wird die Auffassung vertreten, dass in Fällen von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik § 13 FeV eine abschließende Vorschrift für die Beibringung von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten darstellt (…so Bayer. VGH, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 -, juris, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. dazu Bayer. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 11 B 99.2527 -, NJW 2002, 82; OVG Saarland, Beschl. v. 18.09.2000 - 9 W 5/00 -, juris; Kirchner, Die neue Fahrerlaubnisverordnung, 2002, § 13 RdNr. 1;… a.A. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 11 FeV RdNr. 12; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2000 - 10 S 1979/99 -, VBlBW 2000, 401 = DAR 2000, 181). - VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01
Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Berufskraftfahrer
Wenn ihn die Aufregung über einen Verkehrsunfall mit einem nur geringen Sachschaden dazu veranlasst hat, in kurzer Zeit 2, 5 l Weißbier zu trinken und dadurch eine Blutalkoholkonzentration von 1, 57 ‰ zu erreichen, so ist dies ohne eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkohol-Werte kaum zu erklären (vgl. hierzu auch VGH BW, Beschluss vom 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 f.). - VG Augsburg, 11.05.2004 - Au 3 K 04.458
Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch sind gegeben, wenn ein …
Diese "Flucht in den Alkohol" nach dem Verursachen eines Verkehrsunfalles, wobei eine ganz erheblicheAlkoholisierung erreicht wird, ist nicht nachvollziehbar, ohne dass eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkoholwerte angenommen werden kann (VGHBW vom 17.01.2000, DAR 2000, 181; VG München vom 23.02.2001 M 6 a E 01.399 , Juris-Dokument: BYRE 030827999; VG Gelsenkirchen vom 19.03.2003 7 L 161/03 , Juris-Dokument: MWRE 113440300;… Bouska/Laeverenz, a. a. O., Anm. 3a zu § 13 FeV). - VG Freiburg, 28.08.2001 - 1 K 1209/01 Letzteres dürfte nur dann anzunehmen sein, wenn der Betroffene mit einer gewissen Dauer regelmäßig viel Alkohol konsumiert und dabei hohe Blutalkoholwerte erreicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2000 - 10 S 1979/99 -, DÖV 2000, 432;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, 3a, § 13 FeV Rn. 4) oder sonst durch dessen Verhalten deutlich wird, dass er aufgrund seines Alkoholkonsums nicht in der Lage ist, sich auch in Bezug auf den Straßenverkehr verantwortungsbewusst zu verhalten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.01.2001 - 10 S 2032/00 - enger HessVGH, Entsch. v. 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, [nachgewiesen in JURIS]).
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