Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 823
- RA Kotz
Gebrauchtreifen: Haftung des Verkäufers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Altreifen sind zu prüfen!
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Haftung des Reifenhändlers für Schäden aus einem durch überalterten Reifen ausgelösten Verkehrsunfall - archive.org (Leitsatz und Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkauf alter gebrauchter Reifen; Prüfpflichten eines Reifenhändlers ; Verkehrstüchtigkeit von Reifen; Schadensersatz nach Unfall; Schmerzensgeld; Positive Vertragsverletzung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.05.2001 - 8 O 1297/00
- OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1247
- MDR 2002, 636
- VersR 2003, 385
- DAR 2002, 270
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96
Schadensersatzpflicht eines Reifenhändlers wegen Verkaufs eines überalterten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Damit steht prima facie (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 271) fest, daß das Alter des Reifens gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der gefahrenen hohen Geschwindigkeit von etwa 150 km/h und den herrschenden hochsommerlichen Temperaturen eine Ursache für das Unfallereignis am 21.6.1998 gesetzt hat.Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).
- OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
Schadensersatz; Verdienstausfallschaden; Verdienstausfallsrente; Verkehrsunfall ; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194). - OLG Celle, 26.10.1995 - 14 U 206/93
Pflichten des Kfz-Führers; Überprüfung der Reifen; Fachwerkstatt; Alter der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Ohne konkrete Anhaltspunkte war er nicht gehalten, nach Ablauf der Wintersaison den Zustand des Reifens in einer Fachwerkstatt auf seine Sicherheit hin überprüfen zu lassen (…OLG Stuttgart, OLG Köln a.a.O.; ebenso OLG Celle NZV 1997, 270), wie das Erstgericht meint.
- OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89
Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann nicht erwartet werden, daß er aus der DOT-Nummer des Reifens zutreffende Schlüsse auf dessen Herstellungsdatum zu ziehen vermag (OLG Stuttgart NZV 1991, 68; OLG Köln VRS Band 100, 88 m. w. N.). - LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Die vom Erstgericht zur Unterstützung seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des LG Osnabrück vom 17.2.1984 (DAR 1984, 222) bezieht sich auf einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil es sich bei dem dortigen Verkäufer gerade nicht um eine Fachhändlerin für Reifen gehandelt hatte. - LG Frankfurt/Main, 14.12.1990 - 10 O 262/90
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02
Ferrari mit alten Reifen
Ob dieser Ansicht in einem Fall wie dem vorliegenden zu folgen ist, ob ein Autohändler, der einen Gebrauchtwagen mit einem kurz zuvor von seinem Reifenfachhändler neu erworbenen, äußerlich einwandfreien Hinterreifen veräußert, auf die DOT-Nummer achten muß, erscheint zweifelhaft, kann aber unentschieden bleiben (zu den Sorgfaltspflichten eines Reifenfachhändlers vgl. OLG Nürnberg, DAR 2002, 270). - OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 4 U 93/15
Unfallversicherung - Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer Hand
Dabei ist insbesondere die Rechtsprechung - auch des BGH - zu den älteren AUB's enthaltenen Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." (vgl. grundlegend BGH NJW-RR 2002, 1247) nicht anwendbar.Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Klausel - die sich von der hier vorliegenden Klausel unterscheidet - entschieden, dass die Regelung unklar ist, weil ein Verständnis des Versicherungsnehmers möglich ist, dass es auf die Funktionsunfähigkeit des Gelenks selbst und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Teilgliedes Hand ankommen könne (BGH NJW-RR 2002, 1247).
- OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04
Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des …
Eine Hinweispflicht des Landgerichts hätte allenfalls dann bestanden, wenn offenkundig gewesen wäre, dass die Klägerseite die Einwendungen der Beklagten nicht zutreffend aufgenommen hatte (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1247, 1248).
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