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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3820
OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03 (https://dejure.org/2003,3820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 (https://dejure.org/2003,3820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 12 LA 442/03 (https://dejure.org/2003,3820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1125 (Ls.)
  • NZV 2004, 432 (Ls.)
  • DAR 2004, 607
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (2)

  • VG Darmstadt, 24.06.2003 - 6 G 935/03

    Entfernung der Korrespondenz des Antraggegners mit dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03
    Das Verwaltungsgericht befindet sich in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa: Beschlüsse v. 28.5.2002 - 12 ME 461/02 - 12.7.2002 - 12 ME 511/02 - 11.7.2003 - 12 ME 274/03 -, ZfS 2003, 526 u. v. 23.10.2003 - 12 ME 383/03 -), wonach die Ordnungswidrigkeitenbehörden im Rahmen ihrer nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO erforderlichen Ermittlungstätigkeit dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen haben, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den Fahrzeugführer zu bezeichnen.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 274/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03
    Das Verwaltungsgericht befindet sich in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa: Beschlüsse v. 28.5.2002 - 12 ME 461/02 - 12.7.2002 - 12 ME 511/02 - 11.7.2003 - 12 ME 274/03 -, ZfS 2003, 526 u. v. 23.10.2003 - 12 ME 383/03 -), wonach die Ordnungswidrigkeitenbehörden im Rahmen ihrer nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO erforderlichen Ermittlungstätigkeit dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen haben, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den Fahrzeugführer zu bezeichnen.
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.;… B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Rn. 22 An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231;… VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006, a. a. O., ständige Rechtsprechung).

    Er muss dabei von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers geben (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607;… VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004, a. a. O., Rn. 19).

  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich; …

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.;… Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; VG Braunschweig…, Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 -, ständige Rechtsprechung).

    Eine ausdrückliche Frage der Ermittlungsbehörde nach dem in Betracht kommenden Personenkreis war nicht erforderlich (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (…BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, juris Rn. 7 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12;… B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, juris Rn. 4 = DAR 2004, 607;… B. v. 01.02.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7 = NZV 2013, 257).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O.;… B. v. 01.02.2013, a. a. O.;… VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

    Der Kläger hätte nur dann seiner Mitwirkungspflicht genügt, wenn er von sich aus den Personenkreis der Fahrzeugnutzer benannt und damit die möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers gegeben hätte; eine ausdrückliche Frage der Ordnungsbehörde nach dem in Betracht kommenden Personenkreis ist nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., Rn. 5;… VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O.;… Dauer in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 31 a StVZO Rn. 35 m. w. N.).

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