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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - IV-4 RBs 25/10, 4 RBs 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,80266
OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - IV-4 RBs 25/10, 4 RBs 25/10 (https://dejure.org/2010,80266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2010 - IV-4 RBs 25/10, 4 RBs 25/10 (https://dejure.org/2010,80266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - IV-4 RBs 25/10, 4 RBs 25/10 (https://dejure.org/2010,80266)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Erlaubnisbedürftige Sondernutzung durch Anbringen von Visitenkarten mit Werbeaufdruck an abgestellten Pkws

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verteilung von Werbung in Form der Anbringung an parkende Autos kann als Sondernutzung im Straßenverkehr ordnungswidrig sein

  • IWW
  • rabüro.de

    Verteilung von Werbung hinter Scheibenwischer von Fahrzeugen verboten

  • RA Kotz

    Visitenkartenanbringung an Fahrzeugen ist verboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrWG NRW § 59 Abs. 1 Nr. 1; StrWG NRW § 18 Abs. 1
    Überschreitung des Gemeingebrauchs durch Verteilung von Handzetteln auf einem Parkplatz

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Visitenkarten-Plage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flyer hinterm Scheibenwischer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Wilde Werbung" mit Visitenkarten an parkenden Autos

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Geldbuße wegen Anbringen von Werbekärtchen auf parkenden Autos rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anbringung von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Anbringung von Werbeflyern an parkenden Fahrzeugen ist ordnungswidrig

  • tyroller.info (Kurzinformation)

    Visitenkartenwerbung an Autos nur nach Antrag erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anbringen von Werbezetteln an Autos ist Sondernutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Visitenkarten-Werbung an Autos nur nach Antrag erlaubt - Gericht verhängt Geldbuße in Höhe von 200, - Euro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an eine Überschreitung des Gemeingebrauchs durch Befestigung von Handezetteln an Pkws zu Werbezwecken

Papierfundstellen

  • DAR 2010, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1990 - 5 Ss OWi 233/90

    Abstellen eines LKW mit Werbetafel als Sondernutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - 4 RBs 25/10
    Rn. 10 "Bisher ist in der Rechtsprechung z. B. entschieden worden, ob die Verteilung von Handzetteln, CDs und Büchern mit religiösem Inhalt in der Fußgängerzone (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 8. April 1998 - 5 Ss (OWi) 394/97 - OWi 191/97 I), die Werbung mit abgestellten Kraftfahrzeugen (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 19. Juni 1990 - 5 Ss (OWi) 233/90- OWi 103/90 I), der Verkauf von Getränkedosen nach einem Fußballspiel aus einem Einkaufswagen (Beschluss des 2. Senats OLG Düsseldorf vom 21. September 2004 IV - 2 Ss (OWi) 142/03 - OWi 65/03 II) und die Tätigkeit von sogenannten Bauchladenhausierern in Fußgängerzonen (OLG Köln vom 19. August 1991 - Ss 356/90 (B) - 184 B, zitiert nach juris) als Gemeingebrauch oder als Sondernutzung zu bewerten ist.

    Verfolgt der Straßenbenutzer mit seinem Tun verschiedene Zwecke, so entscheidet der überwiegende Zweck darüber, ob noch Gemeingebrauch vorliegt oder eine Sondernutzung gegeben ist (vgl. Beschluss des 1. Senats, OLG Düsseldorf vom 19. Juni 1990 - 5 Ss (OWi) 233/90, OWi 103/90 I).

  • OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 5 Ss OWi 394/97

    Straßenrecht; Verteilung religiöser Schriften in Fußgängerzonen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - 4 RBs 25/10
    Rn. 10 "Bisher ist in der Rechtsprechung z. B. entschieden worden, ob die Verteilung von Handzetteln, CDs und Büchern mit religiösem Inhalt in der Fußgängerzone (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 8. April 1998 - 5 Ss (OWi) 394/97 - OWi 191/97 I), die Werbung mit abgestellten Kraftfahrzeugen (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 19. Juni 1990 - 5 Ss (OWi) 233/90- OWi 103/90 I), der Verkauf von Getränkedosen nach einem Fußballspiel aus einem Einkaufswagen (Beschluss des 2. Senats OLG Düsseldorf vom 21. September 2004 IV - 2 Ss (OWi) 142/03 - OWi 65/03 II) und die Tätigkeit von sogenannten Bauchladenhausierern in Fußgängerzonen (OLG Köln vom 19. August 1991 - Ss 356/90 (B) - 184 B, zitiert nach juris) als Gemeingebrauch oder als Sondernutzung zu bewerten ist.

    Die Grenzen des Gemeingebrauchs werden in aller Regel überschritten, wenn öffentlicher Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (Beschluss des 1. Senats, OLG Düsseldorf vom 8. April 1998, 5 Ss (OWi) 394/97 - (OWi) 191/97 I, wo die freihändige entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Schriften, Büchern und CDs religiösen Inhalts in einer Fußgängerzone durch einen Anhänger der Hare-Krishna-Bewegung noch dem jedermann gestatteten Gemeingebrauch zugerechnet wurde).

  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - 4 RBs 25/10
    Rn. 10 "Bisher ist in der Rechtsprechung z. B. entschieden worden, ob die Verteilung von Handzetteln, CDs und Büchern mit religiösem Inhalt in der Fußgängerzone (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 8. April 1998 - 5 Ss (OWi) 394/97 - OWi 191/97 I), die Werbung mit abgestellten Kraftfahrzeugen (Beschluss des 1. Senats OLG Düsseldorf vom 19. Juni 1990 - 5 Ss (OWi) 233/90- OWi 103/90 I), der Verkauf von Getränkedosen nach einem Fußballspiel aus einem Einkaufswagen (Beschluss des 2. Senats OLG Düsseldorf vom 21. September 2004 IV - 2 Ss (OWi) 142/03 - OWi 65/03 II) und die Tätigkeit von sogenannten Bauchladenhausierern in Fußgängerzonen (OLG Köln vom 19. August 1991 - Ss 356/90 (B) - 184 B, zitiert nach juris) als Gemeingebrauch oder als Sondernutzung zu bewerten ist.
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