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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9759
LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91 (https://dejure.org/1991,9759)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18.07.1991 - 3 O 38/91 (https://dejure.org/1991,9759)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juli 1991 - 3 O 38/91 (https://dejure.org/1991,9759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Nichtkennzeichnung eines Blumenkübels an einer öffentlichen Straße; Beleuchtungspflicht bei Aufstellen eines Verkehrshindernisses; Mitverschulden eines Autofahrers beim Auffahren auf ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1991, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91
    Abweichendes kann für Fallestaltungen gelten, in denen der Anhalteweg aufgrund besonderer Umstände ohne Verschulden des Auffahrenden verkürzt worden ist, etwa durch ein von der Seite her in den Anhalteweg geratenes Hindernis, mit dem der Auffahrende nicht rechnen konnte (vgl. BGH in NJW-RR 1987, 1235, 1236).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …

    Auszug aus LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91
    Die öffentlich rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit im Straßenverkehr entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH NJW 1980, 2194, 2195).
  • OLG Nürnberg, 21.02.1990 - 4 U 4041/89
    Auszug aus LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91
    Es kann nämlich im Interesse der Verkehrssicherheit nicht hingenommen werden, daß bewegliche Hindernisse nach den Vorschriften der StVO mit Warnbanken und ähnlichen Verkehrseinrichtungen gesichert werden müssen, während ein zur Verkehrsberuhigung aufgestellter Gegenstand ohne vergleichbare Sicherung verbleiben kann (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 433).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

    Entscheidend ist, daß besondere Warn- und Sicherungseinrichtungen zwar im Einzelfall geboten sein mögen, wenn ein Blumenkübel zulässigerweise auf der Fahrbahn aufgestellt wird (…vgl. OLG Hamm, aaO.; OLG Celle, DAR 91, 25 = NZV 91, 353; Landgericht Koblenz DAR 91, 456), vorliegend waren weitere Warn- oder Sicherungsmaßnahmen jedoch entbehrlich:.
  • OLG Koblenz, 08.05.2000 - 12 U 519/99

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines öffentlichen Parkplatzes bei …

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