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Rechtsprechung
   OLG München, 28.01.1982 - 26 WF 1316/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,19618
OLG München, 28.01.1982 - 26 WF 1316/81 (https://dejure.org/1982,19618)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.1982 - 26 WF 1316/81 (https://dejure.org/1982,19618)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 26 WF 1316/81 (https://dejure.org/1982,19618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    FamRÄndG Art. 7 § 1
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Scheidungsurteils; Anerkennung der Ehescheidung als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung der Folgeregelungen im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsurteil.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAVorm 1982, 490
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1975 - IV ZB 28/74

    Anerkennung der Vaterschaft durch einen Ausländer

    Auszug aus OLG München, 28.01.1982 - 26 WF 1316/81
    Der Beschluß des Amtsgerichts Passau vom 3. November 1981 bezieht sich nur auf den Kindesunterhalt; hierfür gilt jedoch folgendes: Der Bundesgerichtshof hat betreffend die Anerkennung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts über Personensorge mit Beschluß vom 19. März 1975 (BGH NJW 1975, 1069, 1072) entschieden: " Ist die Entscheidung im Zusammenhang mit einem Eheurteil ergangen, und beruht sie auf diesem, so kann ihr allerdings in dem deutschen Rechtsbereich keine Wirksamkeit zugestanden werden, wenn nicht zuvor ein Bescheid mit Bindungswirkung nach Art. 7 § 1 FamRÄndG dahin ergangen ist, daß die Voraussetzung für die Anerkennung des Eheurteils vorliegen.
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZR 163/05

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer slowenischen Entscheidung über den …

    Der Senat schließt sich daher der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung an, dass die Vollstreckbarerklärung des Kindesunterhaltstitels nicht der vorherigen Anerkennung der Scheidung nach Art. 7 § 1 FamRÄndG bedarf (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1981, 166 f.; OLG München DAVorm 1982, 490 f.; OLG Köln FamRZ 1979, 718, 719; LG Frankenthal DAVorm 1977, 62, 64; Wieczorek/Schütze ZPO 3. Aufl. § 722 Rdn. 46; Soergel/Kegel BGB 12. Aufl. Art. 19 EGBGB Rdn. 115; Breuer in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens VIII Rdn. 180.7; Beitzke ZfJ 1986, 477, 481; Göppinger/Wax/Linke aaO 3285; a.A. OLG Hamm FamRZ 1989, 785 m. abl.
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