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   FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05   

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https://dejure.org/2006,11690
FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05 (https://dejure.org/2006,11690)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2006 - 13 K 210/05 (https://dejure.org/2006,11690)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 13 K 210/05 (https://dejure.org/2006,11690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren; Verwirklichung eines Bauvorhabens durch den Einzelbauherrn ohne Einschaltung von Modellträgern ; Gewährung von Rechtsschutz gegen die während der Geltung des Vorauszahlungsbescheids entstandenen ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; EStG § 37 Abs. 3 S. 7; ; AO § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Säumniszuschlägen; Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Erlass von Säumniszuschlägen; Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Säumniszuschlägen - Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1653
  • EFG 2006, 950
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Vorauszahlungs-

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Beschluss vom 17.03.1994 VI B 154/93 (BStBl II 1994, 567) bestätigt, dass die Vorschrift nicht gegen die Verfassung verstoße.

    Nach dem BFH-Beschluss in BStBl II 1994, 567 bestünden an der angewandten Regelung des § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Durch diese Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren während der Anlaufphase eines Bauvorhabens sollten für die Bezieher höherer Einkommen steuerliche Vorteile aus der Beteiligung an sog. Verlustzuweisungsmodellen begrenzt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.05.1986 IX B 121/84, BStBl II 1986, 749; vom 17.03.1994 VI B 154/93, BStBl II 1994, 567).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessenreduzierung auf Null), kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176, 178).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Eine sachliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die rechtliche Aussage des Steuergesetzes über den mit ihm verfolgten Zweck und seine Wertungen hinausgeht, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1988 I R 197/84, BStBl II 1988, 983, 986; vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 197/84

    Ausländische Kapitalgesellschaft - Im Ausland steuerbefreite Einkünfte -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Eine sachliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die rechtliche Aussage des Steuergesetzes über den mit ihm verfolgten Zweck und seine Wertungen hinausgeht, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1988 I R 197/84, BStBl II 1988, 983, 986; vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3).
  • BFH, 04.06.1981 - VIII B 31/80

    Vollziehung - Aussetzung - Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Denn bei einem Vorauszahlungsbescheid entfällt mit der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung die Möglichkeit, die Vollziehung des Vorauszahlungsbescheids auszusetzen; der Vorauszahlungsbescheid verliert seine Wirkung und an seine Stelle tritt der Jahressteuerbescheid (vgl. BFH-Beschluss vom 04.06.1981 VIII B 31/80, BStBl II 1981, 767).
  • BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84

    Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Durch diese Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren während der Anlaufphase eines Bauvorhabens sollten für die Bezieher höherer Einkommen steuerliche Vorteile aus der Beteiligung an sog. Verlustzuweisungsmodellen begrenzt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.05.1986 IX B 121/84, BStBl II 1986, 749; vom 17.03.1994 VI B 154/93, BStBl II 1994, 567).
  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2004 - 3 V 23/03

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Vollziehung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
    Der nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz zu gewährende Rechtsschutz gegen die während der Geltung des Vorauszahlungsbescheids entstandenen Säumniszuschläge ist damit im vorliegenden Erlassverfahren zu gewähren (vgl. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2004 3 V 23/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 829).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 17/06

    Säumniszuschläge auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen - § 37 Abs.

    Der hiergegen gerichteten Klage hat das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 950 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
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