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   BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 239/72   

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https://dejure.org/1972,2243
BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 239/72 (https://dejure.org/1972,2243)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1972 - 5 AZR 239/72 (https://dejure.org/1972,2243)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 (https://dejure.org/1972,2243)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1503
  • DB 1973, 85
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 239/72
    Unrichtig ist jedoch die weitere Annahme des Landesarbeitsgerichts, bei dem sog Juni-Gehalt handele es sich nicht um einen Bestandteil des laufenden Einkommens, sondern um eine Sonderleistung und damit gerne ß R 5 Abs0 1 cnrechenbare Zuwendung Das Landesarbeitsgericht hat seine Annahme nur mit wenigen Uorten begründete Das Juni-Gehalt, so fuhrt es aus, sei stets als Sonderzahlung und niemals als Bestand teil dor laufenden Gehaltsbezuge bezeichnet worden, weshalo cs gegen die Denkgesetze verstoße, es seinem Charakter nacn zum festen Gehalt zu rechnen, selbst wenn dies im Jahre 19:56 zunächst so gewesen sein sollre, sei jedem Angestellten auf Giuna des Zeitpunktes und der Art der Auszahlung klar ge ;oraen, daß es sich um eine Sonderleistung handele Diese Auslegung des streitigen Inhalts der vertraglichen Regelung über das sog Juni-Gehalt ist nicht haltbar , Sie ist in aer Revisionsinstanz voll nachprüfbar, denn es handelt sich, da aie Beklagte seit 1936 an alle Angestellten - also an einen größeren m der Zusammensetzung wechselnden PersonenkiGis - unterschiedslos ein halbes Monatsgehalt zahlt, um e m o auf emzelvertraglicher Grundlage berunende betriebliche EinheitSiegelung mit typischem Inhalt, dies hat msDesondeze die Beklagte m der Revisionsverhandlung hervoigenohen Der artige Sinheitsregelungcn sind m der Revision-in nnz frei auslegbar (z B BAG AP Nr«. 1 zu S 1 rC Tanfvoj w Oo Rund» lunk, zuletzt Urteil -vom 27 Juli 1972 - 5 AZR 141/72 - zur Veröffentlichung in der .Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts voigesehen) Dabei ist unerheblich, daß der Anstellungsvortrag des Klagers keine nähere and ausdrückliche Bezugnahme auf die Rechtsgrundlagen des n piuchs auf das halbe Juni-Gehalt enthalt 1 1 c m der dirieis auf die "Ausschüttung" eines halben Juni-Gehaltes weist 0eden verständigen Beurteiler der Sachlage deutlich auf die allgemeine betriebliche Handhabung h m , auch der Klager hat sich ihr offensichtlich unterworfen.
  • BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72

    Gratifikationen und Rückgewährklauseln

    Ob eine Arbeitgeberzuwendung Gratifikation im eben dargelegten Sinne ist, ist mangels jeder gesetzlichen Regelung nach den jeweils maßgeblichen vertraglichen Rechtsgrundlagen zu beurteilen; es kommt insbesondere darauf an, ob sie sich nach der ihr beigelegten Bestimmung als Gratifikation erweist oder nicht (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 - [demnächst] AP Nr. 76 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 278/83
    Fehlt es hieran, so muß jede Leistung des Arbeitgebers, unabhängig von der Zahlungsart, der Regel und der Erfahrung des Arbeitslebens entsprechend als Teil des zur unmittelbaren Abgeltung der Arbeitsleistung bestimmten Lohnes angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 - AP Nr. 76 zu S 611 BGB Gratifikation mit Anm. v. Biomeyer).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 280/83
    leistung bestimmten Lohnes angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 - AP Nr. 76 zu § 6 11 BGB Gratifikation mit Anm. v. Biomeyer).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 279/83
    Fehlt es hieran, so muß jede Leistung des Arbeitgebers, unabhängig von der Zahlungsart, der Regel und der Erfahrung des Arbeitslebens entsprechend als Teil des zur unmittelbaren Abgeltung der Arbeitsleistung bestimmten Lohnes angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 - AP Nr. 76 zu § 611 BGB Gratifikation mit Anm. v. Biomeyer).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 281/83
    leistung bestimmten Lohnes angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom e m b e r 1972 - 5 AZR 239/72 - AP Nr. 76 zu § Gratifikation mit Anm. v. Biomeyer).
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