Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33886
VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 (https://dejure.org/2008,33886)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 (https://dejure.org/2008,33886)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - DB 16 S 4/07 (https://dejure.org/2008,33886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Unter dem Begriff des "Amtes" ist in diesem Zusammenhang das Amt im konkret-funktionellen Sinn und nicht etwa das im statusrechtlichen Sinn zu verstehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.05.2001 - 1 D 20.00 -, NJW 2001, 3565).

    Auch kann umso eher davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordern, je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2001, a.a.O.).

    Unter dem Begriff des "Amtes", der insoweit das Merkmal "die sein Beruf erfordern" ausfüllt, ist dabei, wie schon erwähnt, das Amt im konkret-funktionellen Sinne zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.05.2001, a.a.O.; vom 30.08.2000, ZBR 2001, 39).

    Ein Zusammenhang zwischen seinem Fehlverhalten und seiner dienstlichen Tätigkeit bestand hier danach nur insoweit, als dieses geeignet war, auch seine dienstliche Zuverlässigkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG. Urt. vom 08.05.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85

    Beamtenpflicht - Erhaltung der Dienstfähigkeit - Fahrlässige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.1985 (DVBl 1986, 473) zugrundeliegenden Verfahren greift die Klägerin die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts nicht an, dem Beklagten falle - entgegen dem Vorbringen in der Klagschrift - über die Verletzung seiner Dienstpflicht aus § 54 Satz 3 BBG (Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten auch außerhalb des Diensts) hinaus nicht auch noch der (zusätzliche) Verstoß gegen die in § 54 Satz 1 BBG normierte Pflicht zur Last, sich mit voller Hingabe dem Beruf zu widmen und insbesondere auch die Dienstfähigkeit als solche nicht zu gefährden.

    24 Nach den getroffenen Feststellungen liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beklagte durch den ihm zur Last gelegten Besitz von Betäubungsmitteln - dessen Konsum ist bewusst (vgl. Schriftsatz der Klägerin vom 17.04.2007) nicht Gegenstand des Vorwurfs - gegen seine aus § 54 Satz 1 BBG erwachsende Pflicht verstoßen habe, nicht durch seine Lebensführung seine Dienstfähigkeit einzuschränken (vgl. hierzu BVerwG. Urteil vom 10.12.1985 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.12.1985, DVBl. 1986, 473) ist davon auszugehen, dass, selbst wenn der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - anders als der von Alkohol - unter Strafe gestellt ist, die bloße Gefahr, drogenabhängig zu werden und damit die Gesundheit zu gefährden, der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln - ebenso wie der von Alkohol - so lange ohne disziplinare Relevanz ist, wie dieser nicht in irgendeiner Weise negativ auf die Erfüllung dienstlicher Pflichten durchschlägt.

    Im Falle eines Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht im vorerwähnten Urteil vom 10.12.1985 (- 1 D 76.85 -, DVBl. 1986, 473) bei fünffachem Erwerb von Haschisch zum Eigenkonsum die vom Bundesdisziplinargericht verhängte Gehaltskürzung in Höhe von einem 20tel auf die Dauer von drei Jahren bestätigt und im Urteil vom 10.12.1987 - 1 DB 29/87 - festgestellt, dass zwar der gelegentliche Eigenverbrauch von Haschisch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstelle, er aber bei größerem Umfang Dienstvergehensqualität habe und dann mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst geboten sei; insbesondere sei das Beamtenverhältnis regelmäßig dann zu beenden, wenn es um die Veräußerung von Betäubungsmitteln an Dritte in größerem Umfang gehe.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Ein Verstoß gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes ist deshalb im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG in besonderem Maße geeignet, die dem Beamten zukommende Achtung und seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996, NVwZ 1997, 587).

    Dies gilt insbesondere, - im Umkehrschluss aber nicht nur dann -, wenn der Beamte bereits früher gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat und insoweit einschlägig vorbelastet ist (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.).

    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, bei einem aktiven Beamten also eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar die Entfernung aus dem Dienst zu verhängen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 - unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 -).

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99

    Beamtenrecht: Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -).

    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, bei einem aktiven Beamten also eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar die Entfernung aus dem Dienst zu verhängen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 - unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 -).

  • BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Im Falle eines Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht im vorerwähnten Urteil vom 10.12.1985 (- 1 D 76.85 -, DVBl. 1986, 473) bei fünffachem Erwerb von Haschisch zum Eigenkonsum die vom Bundesdisziplinargericht verhängte Gehaltskürzung in Höhe von einem 20tel auf die Dauer von drei Jahren bestätigt und im Urteil vom 10.12.1987 - 1 DB 29/87 - festgestellt, dass zwar der gelegentliche Eigenverbrauch von Haschisch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstelle, er aber bei größerem Umfang Dienstvergehensqualität habe und dann mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst geboten sei; insbesondere sei das Beamtenverhältnis regelmäßig dann zu beenden, wenn es um die Veräußerung von Betäubungsmitteln an Dritte in größerem Umfang gehe.

    Zu berücksichtigen ist auch, dass der Besitz des Rauschmittels lediglich dem Eigenkonsum diente und eine Abgabe des Rauschmittels an Dritte, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwartungsgerichts (Urt. vom 10.12.1987, a.a.O.) als straferschwerend zu werten wäre, vom Beamten nachhaltig - nach Ansicht des Strafgerichts auch glaubwürdig - in Abrede gestellt wurde.

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Unter dem Begriff des "Amtes", der insoweit das Merkmal "die sein Beruf erfordern" ausfüllt, ist dabei, wie schon erwähnt, das Amt im konkret-funktionellen Sinne zu verstehen (vgl. BVerwG…, Urt. vom 08.05.2001, a.a.O.; vom 30.08.2000, ZBR 2001, 39).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Rn. 27 Nach § 13 Abs. 1 BDG ist die Disziplinarmaßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens zu bemessen, wobei das Persönlichkeitsbild des Beamten sowie der Umstand zu berücksichtigen sind, in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren hat (zu den Bemessungsgrundsätzen im Einzelnen vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2006 - 1 D 5.05 - Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Rn. 29 Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10.08.1994, NJW 1995, 2240, = BVerwGE 103, 148) im Fall eines Soldaten mit Vorgesetztenstatus bei Erwerb und Besitz von Cannabis-Produkten zum Eigenverbrauch - wie hier - wegen der Möglichkeit einer Fremdgefährdung selbst bei nur geringer Menge auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt, wobei allerdings als erschwerend hinzu kam, dass der Soldat auch andere Soldaten mehrfach dazu aufgefordert und in einem Fall mit Erfolg dazu veranlasst hatte, sich am gemeinsamen Haschischkonsum zu beteiligen.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Im Fall eines Soldaten geht auch das niedersächsische OVG (Beschluss vom 20.07.2007 - 5 PA 290/05) bei mehrfachem Konsum von Marihuana davon aus, dass dieser voraussichtlich zu Recht aus der Bundeswehr entlassen worden sei.
  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07
    Rn. 27 Nach § 13 Abs. 1 BDG ist die Disziplinarmaßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens zu bemessen, wobei das Persönlichkeitsbild des Beamten sowie der Umstand zu berücksichtigen sind, in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren hat (zu den Bemessungsgrundsätzen im Einzelnen vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2006 - 1 D 5.05 - Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 37.83

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Unerlaubte Abgabe - Maßnahmebemessung - …

  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 141.85
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das …

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, juris unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 - Urteile des Disziplinarsenats vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 - und vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.02.2004 - DL 17 S 11/03 -, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2003 - 3 A 10767/03 -, NVwZ-RR 2003, 877).
  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich ist jedoch - wie bereits ausgeführt - das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig (BVerwG, U.v. 14.12.2000 - 1 D 40.99, juris unter Verweis auf die U.v. 07.05.1996 - 1 D 82.95, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85; vom 25.10.1983 - 1 D 37.83; Urteile des Disziplinarsenats vom 24.7.2008 - DB 16 S 4/07 - und v. 6.8.2009 - DL 16 S 2974/08; anders noch VGH Bad.-Württ., U.v. 5.2.2004 - DL 17 S 11/03, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 30.6.2003 - 3 A 10767/03, NVwZ-RR 2003, 877).
  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich ist jedoch - wie bereits ausgeführt - das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig (BVerwG, U.v. 14.12.2000 - 1 D 40.99, juris unter Verweis auf die U.v. 07.05.1996 - 1 D 82.95, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85; vom 25.10.1983 - 1 D 37.83; Urteile des Disziplinarsenats vom 24.7.2008 - DB 16 S 4/07 - und v. 6.8.2009 - DL 16 S 2974/08; anders noch VGH Bad.-Württ., U.v. 5.2.2004 - DL 17 S 11/03, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 30.6.2003 - 3 A 10767/03, NVwZ-RR 2003, 877).
  • VG Wiesbaden, 29.07.2015 - 28 K 148/13

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines wegen unerlaubten Handeltreibens …

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, [...] unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 - Urteile des Disziplinarsenats vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 - und vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.02.2004 - DL 17 S 11/03 -, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2003 - 3 A 10767/03 -, NVwZ-RR 2003, 877).
  • VG Wiesbaden, 04.07.2012 - 28 L 800/11

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Polizeibeamten gegen das …

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht ( BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, juris unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 - Urteile des Disziplinarsenats vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 - und vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.02.2004 - DL 17 S 11/03 -, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2003 - 3 A 10767/03 -, NVwZ-RR 2003, 877).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht