Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 21, 66
- NJW 1956, 1557
- GRUR 1957, 25
- BB 1956, 766
- DB 1956, 794
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Bei der Prüfung der Frage der Verwechslungsgefahr wird das Berufungsgericht auch erwägen müssen, wie weit eine sog. erweiterte Verwechslungsgefahr in dem Sinne begründet sein könnte, daß der Verkehr das Bestehen von wirtschaftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den Parteien vermutet (BGH GRUR 1955, 95 [96] - Buchgemeinschaft -).Der Senat verbleibt jedenfalls bei seinem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß sich eine Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, richten kann (Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Vertrag - und die dort zitierten Entscheidungen sowie GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft -).
Die Untersagung des Firmenbestandteils ist vom Senat nur für den Ausnahmefall zugelassen, daß sich der Verletzer diesen Bestandteil unter bewußter Anlehnung an den Firmennamen des Verletzten offensichtlich mißbräuchlich gewählt hat und hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß auch in Zukunft eine einwandfreie Benutzung nicht zu erwarten steht (GRUR 1955, 95 aaO).
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Denn die Beklagte konnte sich auf eine durch sie selbst in diesem Zeitraum bewirkte Schmälerung oder Aushöhlung der Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin nicht berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag -).Der Senat verbleibt jedenfalls bei seinem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß sich eine Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, richten kann (Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Vertrag - und die dort zitierten Entscheidungen sowie GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft -).
- RG, 01.07.1943 - II 15/43
1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichen- und Wettbewerbsrecht genügt es, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung eines Zeichens oder einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (Bestätigung der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. RGZ 171, 147 [162]).Daß nur auf diesem Wege befriedigende Ergebnisse gewonnen werden können, wird gerade deutlich, wenn man sich einen Tatbestand vergegenwärtigt, in dem der Verletzte sich eindeutig so verhalten hat, daß der Verletzer mit der Duldung seines Verhaltens rechnen durfte und ihm daher bei der Begründung eines etwaigen sehr wertvollen Besitzstandes unter keinen Umständen ein Verschulden zur Last zu legen ist (vgl. Ulmer GRUR 1951, 355 [357]. Dem Verletzer in einem solchen Fall schlechthin den Einwand der Verwirkung mit der Begründung versagen zu wollen, er habe jedenfalls noch keine Verkehrsgeltung erworben, würde mit der Billigkeit nicht in Einklang stehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verletzer nach dem Umfang seines Geschäftsbetrieb und dem dadurch bedingten Ausmaß seiner Werbeanstrengungen eine auch nur örtlich begrenzte Verkehrsgeltung für die streitige Bezeichnung gar nicht oder nur innerhalb vergleichsweise sehr großer Zeiträume erlangen konnte. Für die Erhebung des Verwirkungseinwandes kann daher im Grundsatz nicht verlangt werden, daß dem Verletzer ein absolutes Recht zur Seite steht, vielmehr muß es in Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts genügen, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für die Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzt ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (RGZ 171, 147 [162]).
- BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50
Warenzeichen. Verwirkung
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Im Gegensatz zu der früheren Rechtsprechung hat das Reichsgericht in späteren Entscheidungen für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes nicht mehr gefordert, daß der Verletzer für die von ihm benutzte Bezeichnung eine Verkehrsgeltung erlangt haben müsse, vielmehr ist es als ausreichend angesehen worden, daß er einen schutzwürdigen Besitzstand erworben habe (vgl. BGHZ 1, 31 [33] und die dort zitierte reichsgerichtliche Rechtsprechung). - BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 4. Mai 1956 I ZR 55/54 - Berliner Illustrierte - und die dort zitierten Entscheidungen), ist Ausgangspunkt der Verwirkungslehre der Gedanke, der Verletzer habe im gegebenen Fall damit rechnen können, die Bildung eines Besitzstandes an der angegriffenen Bezeichnung werde vom Verletzten geduldet, so daß die verspätete Erhebung von Ansprüchen aus Zeichen-, Ausstattungs- oder sonstigen Kennzeichnungsrechten des Verletzten nach Lage der Sache gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde. - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Solange die Möglichkeit zur Fortführung des Geschäfts unter der Bezeichnung besteht und die ernste Absicht der an der Bezeichnung Berechtigten hierzu vorhanden ist, bleibt auch die "besondere Bezeichnung" als ein Hinweis auf ein lebendes Unternehmen schutzfähig (…RG GRUR 1943, a.a.O.;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 16 UnlWG Anm. 95; vgl. auch BGH GRUR 1956, 172 [175, 176] - Magirus). - BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Um eine solche Bezeichnung, die in gleicher Weise wie ein Firmenname dazu dient, das Erwerbsgeschäft oder gewerbliche Unternehmen zu bemannen, also eine Namensfunktion auszuüben (BGHZ 8, 387 [389]), handelt es sich im vorliegenden Falle bei der Bezeichnung " ... Hausbücherei" für eine Buchgemeinschaft. - BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU-Fox -), daß bei der Herübernahme einer einen selbständigen Schutz genießenden Bezeichnung in eine andere Kennzeichnung die Gefahr einer Verwechslung nur dann beseitigt wird, wenn sie dort ihre Selbständigkeit derart verloren hat, daß sie aufhört, die Erinnerung an die ältere Kennzeichnung wachzurufen. - BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Es ist der Revision zuzugeben, daß ein Wort, auch wenn es keine sprachliche Neuschöpfung darstellt, sondern dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen ist, sich dem flüchtigen Beschauer oder Hörer sehr häufig dann in besonderem Maße als charakteristischer Teil des Zeichens einprägen kann, wenn es in einer Bedeutung Verwendung findet, die von dem üblichen Gebrauch abweicht (BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube -). - RG, 17.01.1908 - VII 197/07
Verpfändung des Verlags einer Zeitschrift
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Nur eine sog. Leerübertragung einer nicht mehr auf ein lebendiges Unternehmen hinweisenden "besonderen Bezeichnung" (vgl. dazu RGZ 68, 49 [55]) wäre unzulässig gewesen.
- BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …
Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (BGH, Urteil vom 15.6.1956 - I ZR 71/54 - BGHZ 21, 83). - KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16
Verwirkung des Widerrufsrechtes bei abgelöstem Darlehen
Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (BGH, Urteil vom 15.6.1956 - I ZR 71/54 - BGHZ 21, 83). - BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Die mit diesem Übergang verbundene Änderung allein der Rechtsform des Namensträgers berührt die Priorität des Namens nicht (BGHZ 21, 66, 69 ff. - Hausbücherei;… BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 57/59, GRUR 1961, 294, 298 - ESDE;… BGH, Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 130/80, GRUR 1983, 182 f. - Concordia-Uhren). - BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12
LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" - …
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durch die "Stiftung Neues Tempodrom" als Verpächterin erworbene Besitzstand entfallen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 967, 968 - Hotel Adlon; GRUR 1957, 25, 27 - Hausbücherei). - BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54
Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel
Der Ausdruck wird daher hier nicht als Gattungsbezeichnung verwendet (vgl. RG GRUR 1912, 158 - Jungborn; RGZ 101, 108 [109] - Echo; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; vgl. auch das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).Die Rückbeziehung der durch die Verkehrsdurchsetzung erlangten Rechtsstellung auf die Zeit, in der sich die Kennzeichnung noch nicht im Verkehr durchgesetzt hatte, insbesondere auf den Zeitpunkt der Begründung des Sonderschutzes, ist auch in einem solchen Falle nach dem Prioritätsgrundsatz nicht zulässig (vgl. BGHZ 19, 23 [28] - Magirus; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
Deutsche Illustrierte
Dieser Standpunkt rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der Verkehr die durch den Zusammenbruch des gesamten politischen und wirtschaftlichen Lebens sowie die Maßnahmen der Militärregierung bedingte besondere Lage zu würdigen pflegte und damit rechnete, daß die Maßnahmen nur vorübergehender Natur waren (BGHZ 21, 66, 76 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei).Ebenso wie Firmennamen oder "besondere Bezeichnungen" im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann Schutz genießen, wenn sie mit einem bestehenden lebenden Unternehmen verbunden sind (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] und die dort angeführte Rechtsprechung), muß selbst ein bereits von Natur aus unterscheidungskräftiger Zeitschriftentitel mit einer Zeitschrift verknüpft sein, die noch besteht oder mit deren Wiedererscheinen nach Lage des Falles vom Verkehr gerechnet werden muß.
Dem fraglichen Zeitpunkt könnte indessen deswegen eine maßgebliche Bedeutung zukommen, weil nach der Rechtsprechung des Senats der Übergang von einem bewußt rechtswidrig begründeten Besitzstand in einen schutzwürdigen Besitzstand eine längere Zeitdauer erfordern würde, als das bei einem von Anfang an gutgläubigen Besitzstand der Fall wäre (BGHZ 21, 83 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] ).
- BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88
"Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der …
Nach den Gesetzeszwecken, die auf die Erhaltung der betrieblichen Herkunftsfunktion und den Schutz der Allgemeinheit vor Täuschung gerichtet sind (…BGH, Urt. v. 11.7.1955 - II ZR 96/54, GRUR 1957, 44, 45 - Firmenübertragung;… Urt. v. 7.7.1971 - I ZR 38/70, GRUR 1971, 573, 574 - Nocado), kommt es hierzu entscheidend darauf an, ob die Grundlage des Unternehmens erhalten bleibt und ob die Fortführung des Unternehmens nach der Übernahme oder der Änderung der Rechtsform als Fortsetzung des bisherigen Geschäftsbetriebs erscheint (BGHZ 21, 66, 69 - Deutsche Hausbücherei;… BGH, Urt. v. 14.5.1957 - I ZR 50/56, GRUR 1957, 550, 552 = WRP 1957, 264, 266 - Tabu II;… Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 130/80, GRUR 1983, 182, 183 = WRP 1983, 261, 263 - Concordia-Uhren). - BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
"Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …
Bei seiner abschließenden Prüfung, ob ein etwaiger Besitzstand schutzwürdig bzw. die verspätete Berufung der Klägerin auf ihr Schutzrecht treuwidrig ist, wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, daß der Verwirkungseinwand grundsätzlich weder anfängliche Gutgläubigkeit (BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; st. Rspr.) noch einen im späteren Verlauf gewonnenen Glauben des Verletzers an die eigene Berechtigung voraussetzt; Fahrlässigkeit des Verletzers verschärft nur die Anforderungen daran, ob und von wann ab der Verletzer von einer Duldung seines Verhaltens durch den Berechtigten ausgehen durfte (…BGH a.a.O. - Sitex; vgl. auch schon BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei;… BGH a.a.O. GRUR S. 480 f - Bleiarbeiter;… BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 - BOUCHET). - BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des …
Eine nur zeitweilige Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit hindert das Fortbestehen der Firmer- und Namensrechte dagegen nicht, wenn das Unternehmen in seinem wesentlichen Bestande erhalten bleibt und die Absicht und Möglichkeit besteht, sie innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Einstellung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (…RG aaO; Urteil des Senats vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl Anm 77 zu § 16 UnlWG).Ob die Voraussetzungen für die Annahme zu bejahen sind, daß die Grundlagen des Unternehmens, insbesondere die zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Vermögensstücke und Beziehungen noch vorhanden sind, hängt, wie der Senat im Urteil vom 15. Juni 1956 (I ZR 71/54 - Hausbücherei) dargelegt hat, von der Würdigung des Einzelfalles ab Dabei müssen für die Beurteilung von Tatbeständen, die in die unmittelbare Nachkriegszeit fallen, die Verhältnisse dieser Zeit Berücksichtigung finden, Im Hinblick auf diese besonderen Verhältnisse sind gegen den Fortbestand des Unternehmens der Klägerin keine Bedenken zu erheben.
Auf den Wegfall der Verkehrsgeltung würde sich die Beklagte der Klägerin gegenüber allerdings nicht berufen können, wenn sie den Verlust der Verkehrsgeltung selbst durch widerrechtliche Benutzung des Wortes "B... ..." herbeigeführt hätte (Urteile des Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag - und vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
- BGH, 02.10.1959 - I ZR 126/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78
Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen …
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95
"L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens …
- BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91
Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG
- BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60
Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91
Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic
- BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86
"PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und …
- BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
Rechtsmittel
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89
"Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der …
- BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
Bleiarbeiter
- BGH, 02.11.1956 - I ZR 6/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
"Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils
- OLG München, 16.12.2004 - 19 U 4075/00
Verwirkung von Erbschaftsansprüchen (hier: Anspruch auf Auskunft und …
- BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88
"Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs …
- BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82
Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung
- BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
Kosaken-Kaffee
- BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57
Irreführende Werbung
- BGH, 22.11.1984 - I ZR 101/82
Alleinstellungsberechtigung unter Inhabern gleicher Familiennamen
- BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59
Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme …
- BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57
Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils …
- BGH, 12.07.1968 - I ZR 82/66
Verletzung eines Namensrechts durch Verwendung eines Namensbestandteils in einem …
- BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57
Rechtsmittel
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
- OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
Markenrechtlicher Schutz der Kurzbezeichnung "Antenne" für privaten Radiosender; …
- LG Bonn, 18.05.2016 - 2 O 425/15
Verwirkung eines Widerrufsrechts beim Darlehensvertrag
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55
Firma eines Gaststättenunternehmens
- BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
Pudelzeichen
- BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59
Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …
- BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
Naher Osten
- BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
- LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16
Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz
- BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Unternehmenskennzeichnungen der SBZ
- BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …
- OLG Stuttgart, 20.11.1992 - 2 U 224/91
Namensstreits durch "ungeschützte" Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge …
- BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" - …
- BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64
Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen
- BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale …
- BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55
Karo-As
- BGH, 25.11.1982 - I ZR 130/80
Vertrieb von Quarz-Uhren unter der Bezeichnung "Concordia" - Kollision von …
- BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61
Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs - …
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Rechtsmittel
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 50/56
Rechtsmittel
- BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung - …
- BGH, 28.02.1968 - V ZR 206/64
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eigentumsübertragung - Anforderungen an …
- BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54
Rechtsmittel
- LG Bonn, 26.06.2017 - 2 O 332/16
- KG, 30.04.2013 - 5 U 31/12
Namensrecht: Anforderungen an die Schutzfähigkeit der Vereinsbezeichnung …
- KG, 04.11.2008 - 5 U 142/05
Namensschutz: Anspruch auf Schutz der Bezeichnung "Bundesverband …
- BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73
Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen - …
- BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70
Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in …
- BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
Prince Albert
- BGH, 27.06.1958 - I ZR 76/57
Rechtsmittel
- BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56
Rechtsmittel
- BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
Rechtsmittel
- KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
Erstreckung des Schutzes einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung auf das …
- BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61
Rechtsmittel
- LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17
Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf …
- BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63
Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer …
- BGH, 14.03.1962 - IV ZR 250/61
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
Nussknacker
- BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
Star-Revue
- OLG Hamm, 14.09.1977 - 15 W 250/77
Welche Voraussetzungen werden an den Namen einer Sachfirma gestellt?
- BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68
Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit …
- BGH, 28.01.1965 - III ZR 241/62
Letztwillige Zuwendung eines verheirateten Mannes zum Zwecke der Belohnung einer …
- BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
Spiegel der Woche
- BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
- BGH, 13.07.1973 - I ZR 90/72
"King George" als Warenzeichen für Feuerzeuge - Verwechselungsfähigkeit von …
- BGH, 08.02.1971 - III ZR 222/67
Vertragswidrige Verpachtung eines Jagdbezirks - Voraussetzung für Ansprüche auf …
- BPatG, 18.10.2000 - 32 W (pat) 380/99
- BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
Rechtsmittel
- BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1968 - I ZR 91/61
Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Firmenbezeichnungen bei Reisebüros - …
- BGH, 06.07.1965 - Ia ZR 26/64
Auskunftserteilung hinsichtlich Lizenzzahlungen für den in der Patentschrift …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Mitteilungspflicht des Nachweismaklers, Handelsmakler, Bonitätsprüfungspflicht
Papierfundstellen
- BB 1956, 733
- DB 1956, 794
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- RG, 25.10.1932 - II 90/32
1. Ist der Handelsmäkler, der einen Kauf "Kasse gegen Lagerschein" vermittelt, …
Auszug aus BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55
Wie das OLG zutreffend annimmt, ist er allerdings seinem Auftraggeber gegenüber nicht verpflichtet, die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit einer Partei zu prüfen (RGZ 138, 94 [97]; RG Recht 1911, 1924 und 1921, 539; RG Gruch 43, 1166).Dies wäre dann der Fall, wenn es sich, wie bei dem der Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. Oktober 1932 zu Grunde liegenden Sachverhalt (RGZ 138, 94 [97]), um einen Handelsmäkler handeln würde, der im Interesse beider Parteien tätig wird, sodaß er im Hinblick auf das Interesse des anderen Vertragspartners einen Verdacht allein nicht weitergeben darf.
- BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52
Schwarze Listen
Auszug aus BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55
Der Beklagten drohte bei einer Weitergabe der Mitteilung über die Eröffnung des Vergleichsverfahrens und den Rückstand in der Zahlung der Vergleichsraten für den Fall der Unwahrheit dieser Behauptungen auch keine Schadensersatzpflicht wegen eines Eingriffs in den Gewerbebetrieb des Bauunternehmens (BGHZ 8, 142 [144]).
- LG München II, 16.05.2019 - 11 O 134/18
Die Doppeltätigkeit eines Maklers führt zu einem strengen Pflichtenkanon, der bei …
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (unter Verweis auf RGZ 138, 94, 97; BGH, Urt. v. 8.03.1956 - II ZR 73/55 = BB 56, 733). - OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks gegen den Makler wegen unrichtiger …
Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen (BGH, Urteil vom 08.03.1956 - II ZR 73/55, BB 1956, 733), im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrages sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, Urteil vom 16.09.81- IVa ZR 85/80; NJW 1982, 1147; zit. nach juris). - BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66
Doppelauftrag eines Maklers
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluß bestimmend sein kann und was er wissen muß, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 = BB 1956, 733).
- BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60
Verwirkung des Mäklerlohns
Er hat im allgemeinen nur ihm bekannt gewordene Umstände, die für die Entschließung seines Auftraggebers bedeutsam sein können, diesem zu offenbaren (BGH in BB 1956, 733). - BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81
Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose …
Insbesondere handelt es sich insoweit nicht um eine unzulässige, von den Vorschriften des § 90 a Abs. 1-3 HGB zum Nachteil des Handelsvertreters abweichende Vereinbarung i.S. des § 90 a Abs. 4 HGB (OLG München NJW 1956, 1323 [OLG München 01.06.1956 - 6 U 1032/56] = BB 1956, 733; OLG Düsseldorf BB 1962, 731;… Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 90 a Rdnr. 27 a;… Brüggemann, HGB-GroßKomm, 4. Aufl., § 90 a Rdnr. 22, Baumbach-Duden, 25. Aufl.; § 90 a Anm. 8 D; allg.M.). - LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05 Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 -, BB 1956, 733; BGHZ 48, 344; BGH III ZR 290/04 für einen Geschäftsbesorger).
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04
Badenia, CIC und unerlaubte Handlung
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 -, BB 1956, 733; BGHZ 48, 344 ff; BGH III ZR 290/04 für einen Geschäftsbesorger). - LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05
Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 -, BB 1956, 733; BGH III ZR 290/04 für einen Geschäftsbesorger). - LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04
Rechtliche Ausgestaltung eines erleichterten Berufens von Anlegern auf einen die …
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 -, BB 1956, 733; BGHZ 48, 344 ff; BGH III ZR 290/04 für einen Geschäftsbesorger). - LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05
Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr
Auch bei einem erlaubten Doppel-Auftrag ist deshalb der Makler gehalten, seinen Auftraggeber - hier also beide - über all das aufzuklären, was für dessen Entschluss bestimmend sein kann und was er wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (RGZ 138, 94, 97; BGH Urt. v. 8. März 1956 - II ZR 73/55 -, BB 1956, 733; BGHZ 48, 344 ff; BGH III ZR 290/04 für einen Geschäftsbesorger). - LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05
Badenia, CIC, Zahlung
- OLG Koblenz, 03.12.1996 - 3 U 1248/95
Anfechtung eines Maklervertrages wegen Irrtums und arglistiger Täuschung; …
- LG Landshut, 21.11.2000 - 55 O 2555/00
Informationspflichten des Maklers und des Käufers
- BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65
Übervorteilung eines freien Hypothekenmaklers durch die Vermittlung der Gewährung …
- BGH, 31.05.1978 - IV ZR 188/76
Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks als zugesicherte Eigenschaft - …
- BGH, 08.07.1970 - IV ZR 1174/68
Klage auf Schadensersatz gegen einen Finanzierungsmakler infolge von Fehlern bei …
- BGH, 29.01.1964 - VIII ZR 86/62
- BGH, 16.04.1962 - VII ZR 231/60
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 23.02.1956 - 2 U 181/55 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK (Leitsatz)
Bonus, Arglisteinrede, Leistungsstörungen, Handelsware, Eigenprodukte, Mitursächlichkeit für den Geschäftsabschluss
Papierfundstellen
- DB 1956, 794
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".