Rechtsprechung
| BAG, 25.10.1957 - 1 AZR 434/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erteilung des Zeugnisses - Pflicht des Arbeitgebers - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Erteilung von Auskünften - Abschluß des Arbeitsvertrages - Wahrheitsgemäße Zeugniserteilung - Geheimhaltungspflicht
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Auskunft
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 13.07.1955 - II LA 509/54
- BAG, 10.07.1957 - GS 1/57
- BAG, 25.10.1957 - 1 AZR 434/55
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1061 (Ls.)
- BB 1958, 593
- DB 1958, 659
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 10.07.1957 - GS 1/57
Einspruch gegen Versäumnisurteil - Schriftliche Einlegung - Abgabe einer …
Bei dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ist der Rechtsstreit Land Hessen ./. Locke - 1 AZR 434/55 - anhängig.Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ist der Ansicht, daß das Urteil im Prozeß 1 AZR 434/55 zunächst von der Entscheidung folgender Rechtsfrage abhängt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1996 - 24 A 4887/94
Unzulässige Anfechtungsklage auf Aufhebung der Zustimmung zur Kündigung eines …
Vgl. Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Auflage, Anmerkungen 810 und 905 m. w.N.; Gröninger, SchwbG , § 15, 12 f.; Dörner, SchwbG , § 15 II 2, Seite 22; Cramer, SchwbG , 4. Auflage, § 15, Rdnr. 8; Neumann/Pahlen, SchwbG , 8. Auflage, § 15, Anm. 57; BAG , Urteil vom 27.03.1958 - 2 AzR 20/56, AP Nr. 12 zu § 14 SchwbG = BB 1958, 593; vgl. auch BAG , Urteil vom 10.05.1984 - 2 AzR 112/83 -. - LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 361/14
Auskunftspflichten des Vorgesetzten - nachwirkende Fürsorgepflicht - Zeugnis
Rn. 71 a) Die Pflicht des Arbeitgebers, Auskunft über Leistung und Verhalten seines früheren Arbeitnehmers zu erteilen, erschöpft sich nicht in der Ausstellung des Zeugnisses, vielmehr ist der Arbeitgeber auf Grund nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, auf Wunsch und im Interesse des Arbeitnehmers Auskünfte über den Arbeitnehmer Dritten gegenüber zu erteilen (vgl. BAG 25. Oktober 1957 - 1 AZR 434/55 - Rn 13, juris). - ArbG Stuttgart, 01.02.2001 - 28 Ca 8988/00
Erkundigung des zukünftigen Arbeitgebers - Mitteilungspflicht
Der BGH (…NJW 1959, S. 2011 ff) und das BAG (DB 1958, 659;… NZA 1985, S. 811 ff) gehen übereinstimmend davon aus, dass der Arbeitgeber aus dem Gesichtspunkt der nachwirkenden Fürsorgepflicht gehalten ist, über die Erteilung des Zeugnisses hinaus im Interesse des ausgeschiedenen Arbeitnehmers Auskünfte über diesen an solche Personen zu erteilen, mit denen der Arbeitnehmer in Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages steht. - LAG Köln, 27.06.1997 - 11 Sa 1310/96
Eigenkündigung; Aufhebungsvertrag; strukturelle Unterlegenheit; Anfechtung
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, auch ohne Einverständnis seines ehemaligen Arbeitnehmers Auskünfte an Dritte zu erteilen, sofern diese daran ein berechtigtes Interesse haben (BAG, Urteil vom 25.10.1957 - 1 AZR 434/55 in AP Nr. 1 zu § 630 BGB).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1958 - VII A 32.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BVerwGG § 9; Heimarbeitsgesetz § 19
Papierfundstellen
- BVerwGE 6, 213
- NJW 1958, 1939
- MDR 1958, 449
- DB 1958, 659
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.06.1954 - I C 169.53
Auszug aus BVerwG, 28.02.1958 - VII A 32.57
Bei Anwendung des Veranlassungsprinzips ist damit ohne weiteres die Kostenpflicht der Beklagten gegeben (vgl. Urteil des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. August 1950 [DVBl. 52, 155] und Urteil des gleichen Gerichts vom 5. Oktober 1950 [DÖV 51, 222] und auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Juni 1954 - BVerwG I C 169.53 - [BVerwGE 1, 169]).
- BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen
In seiner Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 6, 213 ff.) habe das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 19 HAG allerdings "nicht Stellung genommen. - BVerwG, 10.06.1958 - VII A 34.57 Dies ist aber nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 28. Februar 1958 (BVerwG VII A 32.57) entschieden hat.
Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung wurde aber die Klage veranlaßt und damit von der Beklagten verschuldet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 -).
- BVerwG, 25.03.1958 - VII A 39.57
Rechtsmittel
Dies ist aber nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 28. Februar 1958 (BVerwG VII A 32.57) entschieden hat.Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung wurde die Klage veranlaßt und damit von der Beklagten verschuldet (vgl. Urteil des BVerwG vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 -).
- BVerwG, 25.03.1958 - VII A 31.57
Rechtsmittel
Dies ist aber nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 28. Februar 1958 (BVerwG VII A 32.57) entschieden hat.Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung wurde die Klage veranlaßt und damit von der Beklagten verschuldet (vgl. Urteil des BVerwG vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 -).
- BVerwG, 25.03.1958 - VII A 33.57 Dies ist aber nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 28. Februar 1958 (BVerwG VII A 32.57) entschieden hat.
Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung wurde die Klage veranlaßt und damit von der Beklagten verschuldet (vgl. Urteil des BVerwG vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 -).
- BVerwG, 23.05.1958 - VII A 40.57
Rechtsmittel
Dies ist aber nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 28. Februar 1958 (BVerwG VII A 32.57.) entschieden hat.Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung wurde die Klage veranlaßt und damit von der Beklagten verschuldet (vgl. Urteil des BVerwG vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 -).
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer …
Ebensowenig findet die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs eine Stütze in der in dem angefochtenen Urteil gleichfalls angeführten Entscheidung vom 28. Februar 1958 (BVerwGE 6, 213). - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 169/71
Heimarbeitsausschüsse - Zustimmung der Arbeitsbehörde - Heimarbeit - …
20 Die bindenden Festsetzungen der Heimarbeitsausschüsse und die Zustimmung der Arbeitsbehörde sind - jedenfalls im Verhältnis zu den betroffenen Auftraggebern, Heimarbeitern und Gleichgestellten - Rechtsetzungsakte; sie erfassen alle Rechtsverhältnisse, die während der Geltungsdauer der Festsetzungen deren Bedingungen erfüllen, und schaffen eine auf Dauer angelegte, für die Betroffenen verbindliche Rechtsordnung., Dies entspricht allgemeiner Auffassung (vgl" insbesondere BVerwGE 6, 213 /~""214 7= AP Nr" 1 zu § 19 HAG; Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd" II, Halbbd" 1, 7" Aufl", 1967 So 672 fo Fußn" 39; Maus, HAG, 2" Aufl., 1962, vor § 17 Ahm 5 f° und 12 f f S 19 Anm, 1 und 1a;… ders" in "Sozialreform und SozialrechtFestschrift für Walter Bogs, 1959, S" 169 /~"lS5 ff= 7;… Hans Schneider in Festschrift für Philipp'Möhring, 1965, So 521 "50 f" 7; Etzel, DB 1967, 1321 1322 J7; Schwedes, Die Rechtsnatur der "bindenden Festsetzung", Kölner Diss0, 1961, So 38 ff0>2 63 ff" /~76 7)" Die staatliche Zustimmung hat mithin keine eigen ständige rechtliche Bedeutung, sondern sie ist eine staatliche Mitwirkungshandlung bei der RechtSetzung durch die Heimarbeitsausschüsse (…so offenbar auch das BVerwG aaO)" 11. - BVerwG, 01.08.1958 - VII A 35.57 Durch diese unrichtige Rechtsmittelbelehrung hat jedoch die Beklagte, die, wenn auch aus anderen Erwägungen, selbst Zweifel in ihre Richtigkeit setzte, die unzulässige Klageerhebung veranlaßt und damit im Sinne von § 65 Abs. 3 BVerwGG auch verschuldet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 - [MDR 1958 S. 479] sowie Schunck-De Clerck Anm. 6 e und Ule Anm. III 2 d zu § 65 BVerwGG).
- BVerwG, 27.09.1968 - VII B 107.68
Rechtsmittel
Es kommt hinzu: Selbst wenn eine Rechtsmittelbelehrung unzutreffend ist und der Belehrte deshalb eine unzulässige Klage erhebt, hat dies lediglich zur Folge, daß die belehrende Behörde bei Verschulden gem. § 155 Abs. 5 VwGO die hieraus entstandenen Kosten zu tragen hat (BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1954 - BVerwG I C 169.53 - BVerwGE 1, 169 [171];vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII A 32.57 - MDR 1958, 449 = BVerwGE 6, 213 [insoweit nicht abgedruckt];vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 34.57 - VerwRspr. - BVerwG, 21.11.1958 - VII A 40.57
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