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| BGH, 21.05.1959 - VII ZR 66/58 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1959, 1028
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05
Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds: …
Selbst wenn viel dafür spricht, dass über den Wortlaut des Gesetzes hinaus nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter diese Ausnahmeregelung fallen (so ohne das Problem zu erörtern bereits BGH DB 1959, 1028; genauso für Steuerberatungsgesellschaften: BGH Urteil vom 22.10.03 IV ZR 398/02 S. 7;… aA Chemnitz/Johnigk RBerG 11. Aufl. Rdnr. 575;… offen lassend: Rennen/Caliebe RBerG 3. Auflage § 5 Rdnr. 67 entgegen der 2. Auflage Rdnr. 46: "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stehen gleich") und "Aufgaben" im Sinne des Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG nicht nur die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus ihrem "Aufgaben"bereich im Sinne des § 2 Abs. 1 WPO, sondern auch Tätigkeiten aus dem Bereich dessen sind, zu was sie nach § 2 Abs. 3 WPO nur "befugt" sind (BGHZ 102, 128, 130 zum Tatbestandsmerkmal "vereinbar" der Vorgängervorschrift des § 43 WPO aF;… Renner/Caliebe aaO § 5 Rdnr. 61;… Weth in Henssler/Prütting BRAO 3. Auflage § 5 RBerG Rdnr. 50;… aA Chemnitz/Johnigk aaO Rdnr. 583.1;… Altenhoff/Chemnitz RBerG 9. Auflage 1991 Rdnr. 444f), so fehlt es doch am weiteren Erfordernis des § 5 Nr. 2, dass der Abschluss des Darlehensvertrags in unmittelbarem Zusammenhang mit erlaubten Aufgaben steht (BGH Urteil vom 28.09.2000 IX ZR 279/99 S. 12 - dies Erfordernis gilt für Art. 1 § 5 Nr. 1 wie Nr. 2 RBerG):. - BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86
Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seiner Entscheidung vom 21. März 1959 (VII ZR 66/58 = DB 1959, 1028) - allerdings ohne nähere Begründung - bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz wegen engen Sachzusammenhangs mit der sonstigen wirtschaftsberatenden Tätigkeit für eine Gesellschaft verneint. - BGH, 13.04.1961 - VII ZR 26/60
Rechtsmittel
Auf die Revision der Beklagten hat der erkennende Senat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Revisionsurteil vom 21. Mai 1959, VII ZR 66/58 = WM 1959, 1113).
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