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| BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68 |
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Haftungsausschluß - Fürsorgepflicht
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 15.03.1968 - 2 Sa 52/67
- BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68
Papierfundstellen
- VersR 1970, 53
- DB 1969, 1896
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
Auszug aus BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68
Mit ihrem Versuch, den Hafturigsausschluß gegenüber dem früheren Rechtszustand auf Personen auszudehnen, die in den Betrieb nicht als Arbeitnehmer eingegliedert sind, hat die Fraktion der SPD keinen Erfolg gehabt, wie sich aus dem Ausschußbericht, Bundestagsdrucksache IV/938 -neu- S. 18, ergibt.
- BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76
Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb
Dem stehen nicht, wie die Revision meint, Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs entgegen, in denen er für die Haftungsfreistellung des Schädigers auf dessen Unterstellung unter die Direktionsbefugnisse und Weisungsbefugnisse des für ihn fremden Unfallunternehmens nach Art eines eigenen Arbeitnehmers abgehoben hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1956 - VI ZR 117/55 = VersR 1956, 552, 553; vom 27. März 1962 - VI ZR 93/61 = VersR 1962, 570; vom 10. November 1970 - VI ZR 104/69 = VersR 1971, 223, 224, insoweit in BGHZ 55, 11 nicht abgedruckt; vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 182/74 = VersR 1976, 473; ebenso das Bundesarbeitsgericht Urteil vom 1. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 = DB 1969, 1896 = AP Nr. 5 zu § 637 RVO und vom 15. Februar 1974 - 2 AZR 57/73 = DB 1974, 1119).
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