Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelnder Ausführung eines Nebenauftrags auf Grundlage eines Speditionsvertrages - Verzicht auf die Erhebung von Einwendungen über Ausschluss und Minderung der gesetzlichen Haftung - Folgen des Verzichts auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 210
- DB 1969, 2220
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67
Es kommt nicht auf Wissen und Willen des Gehilfen, sondern dessen an, der ihn zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit für sich handeln läßt (BGHZ 13, 111, 113) [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53] . - BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60
Empfangsspediteur als Zwischenspediteur
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67
Das Berufungsgericht durfte aus den Umständen des Falles ohne Rechtsverstoß folgern, der Spediteur habe mit der Schwestergesellschaft jedenfalls keinen Vertrag geschlossen, aufgrund dessen dieser die Stellung eines Zwischenspediteurs eingeräumt werden sollte (vgl. BGHZ 37, 294 [BGH 28.06.1962 - II ZR 96/60] ). - BGH, 17.02.1953 - I ZR 69/52
Lagervertrag. Freizeichnung
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67
Es kann daher auch offen bleiben, in welchem Sinne das Berufungsgericht die Schwestergesellschaft als "Zweigniederlassung" des Spediteurs bezeichnet hat (vgl. BGHZ 9, 63, 64) [BGH 17.02.1953 - I ZR 69/52] . - BGH, 21.11.1963 - II ZR 77/62
Beschädigung einer Tubendruckmaschine beim Transport durch Heben mittels einer …
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67
Der sich Entlastende kann auch den Beweis führen, daß beim Vorliegen jeder einzelnen der überhaupt möglichen Ursachen ihn kein Verschulden trifft (BGH VersR 1964, 40, 41) [BGH 21.11.1963 - II ZR 77/62] . - RG, 13.02.1884 - I 500/83
Beweislast über die Unglücksfalleigenschaft eines Brandes beim Spediteur
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZR 153/67
Die engere Auffassung, die dem Spediteur trotz Beweisfälligkeit hinsichtlich der Ursächlichkeit den Beweis offen läßt, daß er bei der Durchführung der Geschäftsbesorgung die geschuldete Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs angewendet habe (vgl. Isaac, Das Recht des Spediteurs, S. 449; Krien-Hay, ADSp Anm. 5 b zu § 51; RGZ 11, 132, 134), auf die sich die Revision beruft, kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn infolge besonderer Verhältnisse dem Spediteur die Aufklärung der Schadensursache im einzelnen nicht zugemutet werden kann.
- BGH, 14.07.1988 - I ZR 155/86
Stereo-Kassettendecks; Beweislast von ordnungsgemäß übernommenem Speditionsgut; …
Das bedeutet, daß der Spediteur in einem solchen Fall für einen am Speditionsgut entstandenen Schaden zu haften hat, wenn er nicht beweist, daß die für den Schaden ursächlichen Umstände nicht auf seinem Verschulden beruhen (BGHZ 101, 172, 180 [BGH 24.06.1987 - I ZR 127/85] - Containertransport; BGH, Urt. v. 1.10.1969 - I ZR 153/67, VersR 1969, 1108, 1110 = DB 1969, 2220, 2221) . - BGH, 18.06.1976 - I ZR 106/75
Anforderungen an den Beweis, dass der Fahrer des Lastwagens unverschuldet in den …
Diese Frist beginnt erst dann, wenn der Auftraggeber Kenntnis von dem Bestehen der Speditionsversicherung erhält (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1969 - I ZR 153/67 - MDR 70, 210). - BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 190/80
Anspruch aus einem Speditionsversicherungsschein auf den Quoten nach einer …
Das Berufungsgericht ist - insoweit zutreffend - davon ausgegangen, daß die Anzeigepflicht des Versicherten nach § 10 Nr. 1 SVS dessen Kenntnis vom Bestehen der Speditionsversicherung voraussetzt (BGH LM Urteil vom 1. Oktober 1960 I ZR 153/67 = LM SVS Nr. 7/8).
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