Rechtsprechung
| BAG, 11.12.1969 - 5 AZR 71/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitlich begrenzte Dienstverpflichtung - Zwangsarbeitsverhältnisse - Kriegsende
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 20.09.1967 - 1 Ca 864/67
- BAG, 11.12.1969 - 5 AZR 71/69
Papierfundstellen
- DB 1970, 114
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.02.1967 - 5 AZR 335/66
Wehrdienst - Kriegsgefangenschaft
Auszug aus BAG, 11.12.1969 - 5 AZR 71/69
Auf die VO 1940 kann der Kläger sein Anrechnungsbegehren aber allein stützen (vgl. BAG 19, 247 ff. = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten).
- SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97
Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943 …
Das kraft Dienstverpflichtung, dh kraft hoheitlichen Zwanges, entstandene Zwangsdienstverhältnis konnte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 der Ersten Durchführungsanordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Dienstpflicht-Durchführungsanordnung) vom 2. März 1939 ( RGBl I 1939 S 403 ) nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes gelöst werden (vgl hierzu auch: Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Dezember 1969 - 5 AZR 71/69 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten mit Anmerkung von Dietrich Boewer). - ArbG Nürnberg, 08.07.1999 - 11 Ca 2079/99
Zwangsarbeit - Rechtsweg
Das Alt-Arbeitsverhältnis ruht für die Zwischenzeit der Dienstverpflichtung (Vgl. Anmerkung Boewer zu AP Nr. 19 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten).
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