Rechtsprechung
| BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handelsvertreter - Provision
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Provisionsanspruch bei Mitursächlichkeit der Tätigkeit des HV für Geschäftsabschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 87 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.1969 - 3 Sa 47/69
- BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70
Papierfundstellen
- BB 1971, 492
- DB 1971, 779
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 234/63
Zeugin - Entscheidungserhebliche Aussage - Erneute Vernehmung - Persönlicher …
Auszug aus BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70
3" Die Revision kann auch mit ihrer Verfahrensrüge keinen Erfolg haben, das Landesarbeitsgericht hätte den in erster Instanz vernommenen Zeugen R erneut hören müssen" Es steht grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts, ob es einen in erster Instanz bereits vernommenen Zeugen nochmals vernehmen will (BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 2 der Gründe]).
- BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision
Ob der Beitrag des Handlungsgehilfen für das Zustandekommen des Geschäfts iS von § 87 Abs. 1 HGB mit ursächlich ist, beurteilt sich nach dem, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet wurde (BAG 22. Januar 1971 - 3 AZR 42/70 - AP HGB § 87 Nr. 2). - LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 28/16
Berechnung Urlaubsentgelt bei Provision - Teamprovision
Ob der Beitrag des Handlungsgehilfen für das Zustandekommen des Geschäfts iS von § 87 Abs. 1 HGB mit ursächlich ist, beurteilt sich nach dem, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet wurde (BAG 22.1.1971 - 3 AZR 42/70). - LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
Beschäftigungsanspruch, Inhalt
Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).
- LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06
Provisionsanspruch des Arbeitnehmers
Ob der Beitrag des Arbeitnehmers für das Zustandekommen des Geschäfts mitursächlich war, ist danach zu beurteilen, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet werden durfte (siehe BAG Urteil vom 22.01.1971 - 3 AZR 42/70 - AP Nr. 2 zu § 87 HGB). - LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
Grundsätzlich reicht jede Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Handelsvertreters aus, wenn sie das Zustandekommen gerade dieses Geschäfts im Ergebnis gefördert und dadurch mit bewirkt hat (BGH Urteil v. 05.04.2006 - VIII ZR 384/04 - NJW-RR 2006, 976-978; LAG Hamm Urteil v. 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92 - ; BAG Urteil v. 22.01.1971 - 3 AZR 42/70 - AP Nr. 2 zu § 87 HGB, DB 1971, 779;… MünchKom HGB/v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 87 Rdnr. 31 m.w.N.). - OLG Köln, 14.11.2013 - 19 U 51/13
Provisionsansprüche eines Versicherungsvertreters
Ob Mitursächlichkeit vorliegt, ist danach zu beurteilen, welche Art von Mitwirkung nach dem Handelsvertretervertrag zu erwarten ist (BAG, BB 1971, 492). - OLG München, 22.03.2012 - 23 U 4793/11
Verstoß gegen das Transparenzgebot: Unklarheit über die Geltung mehrerer Klauseln …
Denn das Abstellen auf die alleinige Ursächlichkeit der Vermittlungstätigkeiten des Handelsvertreters und die vollständige Vorbereitung des Finanzierungsantrages durch diesen setzt den Handelsvertreter der Gefahr aus, dass sein Provisionsanspruch trotz nachhaltiger Vermittlungstätigkeiten hinfällig wird, weil die Beklagte - und sei es in ganz untergeordneten Umfang - bei der Vermittlung bzw. Vorbereitung der Finanzierungsanträge selbst tätig wird (vgl. auch BAG Urteil vom 22.01.1971, Az. 3 AZR 42/70).
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 08.09.1970 - 3 Sa 481/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Sekretärin; Täuschung bei Abschluss eines Dienstvertrages; Täuschung bei Abschluss eines Arbeitsvertrages; Schaden infolge arglistiger Bestimmung zum Abschluss eines Arbeitsvertrages; Verzicht auf Arbeitslohn; Vertretung durch den gesetzlichen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 07.07.1970 - 4 Ca 861/70
- LAG Hamm, 08.09.1970 - 3 Sa 481/70
Papierfundstellen
- DB 1971, 779
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 260/60
Heimarbeiterin - Kündigung durch Auftraggeber - Mutterschaftskündigungsschutz - …
Auszug aus LAG Hamm, 08.09.1970 - 3 Sa 481/70
Der minder jährige Arbeitnehmer kann also selbst den Arbeitsvertrag eingehen, den Lohn und die sonstigen Arbeitsbedingungen vereinbaren, die mit der Erfüllung der beiderseitigen Rechte und Pflichten in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte vornehmen, insbesondere den Lohn mit befreiender Wirkung für den Arbeitgeber in Empfang nehmen und über den Lohnanspruch verfügen, z.B. auf ihn verzichten (LAG Düsseldorf vom 6.9.1961, BB 1961 S. 1238; LAG Niedersachsen vom 9.9.1963, DB 1964 S. 115), stunden, aufrechnen oder, einen Vergleich abschließen sowie den Arbeitsvertrag ändern oder aufheben, Schadensersatzansprüche geltend machen oder Forderungen des Arbeitgebers anerkennen (Sauerbier, B III 2 a).
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