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| LAG Hessen, 13.10.1972 - 5 Sa 406/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1972, 2359
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83
Anfechtung wegen Verschweigens einer Körperbehinderung
Im wesentlichen beschränkt sich daher das Fragerecht des Arbeitgebers auf folgende Punkte (vgl. LAG Berlin, DB 1974, 99 [LAG Berlin 06.07.1973 - 3 Sa 48/73]; LAG Frankfurt, DB 1972, 2359; ArbG Stade, BB 1971, 1235): Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist? Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen oder Kunden gefährden? Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z. B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder auch durch eine zur Zeit bestehende akute Erkrankung?. - LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06
Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des …
Ungefragt muss der Arbeitnehmer seinen Gesundheitszustand offenbaren, wenn er damit rechnen muss, dass er infolge einer bereits vorliegenden Krankheit seiner Arbeitspflicht im Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses nicht nachkommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - DB 1964, 555) oder wenn er möglicherweise an einer ansteckenden Krankheit leidet, die der Durchführung des Arbeitsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich entgegensteht (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 13.10.1972 - 5 Sa 406/72 -, DB 1972, 2359). - LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung …
Die bloße Unrichtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Zeugen Dr. R. vom 26.10.1990 für die Zeit vom 05. bis 09.11.1990 gibt für die Beklagte aber keinen Kündigungsgrund gegenüber dem Kläger wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit ab, denn der Arbeitnehmer darf sich regelmäßig auf die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt verlassen (LAG Frankfurt/M., Urteil vom 13.10.1972 - 5 Sa 406/72 -DB 72, 2359 f).
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