Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.1979 - 19 W 17/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1979, 699
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 26 W 14/06
Geltung des Mitbestimmungsgesetzes für inländisches Konzernzwischenunternehmen
Ohne Erfolg machen die Antragsteller geltend, mit Blick auf die Zielsetzungen des Mitbestimmungsgesetzes sei von einem weiten Konzern-Begriff auszugehen, so dass für die Annahme einer einheitlichen Leitung durch die Antragsgegnerin bereits ihre Planungszuständigkeit in einem zentralen Konzernbereich genüge (vgl. hierzu BAG vom 25.1.1995, AuR 1995, 379; BayObLG vom 24.3.1998, NZA 1998, 956; OLG Düsseldorf, DB 1979, 699). - BayObLG, 24.03.1998 - 3Z BR 236/96
Konzern, Konzernvermutung, Mitbestimmungsgesetz , Abhängigkeitsvermutung, …
Nach dem Mitbestimmungsgesetz sollen die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Konzern gesichert werden; deshalb kommt es insoweit nicht darauf an, ob das herrschende Unternehmen einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (vgl. OLG Düsseldorf DB 1979, 699 f.;… Raiser MitbestG 2. Aufl. § 5 Rn. 5, Hanau/Ulmer MitbestG § 5 Rn. 11, Fitting/Wlotzke/Wißmann MitbestG 2. Aufl. § 5 Rn. 9, je m. w. N.).einem weiteren Konzernbegriff auszugehen (vgl. OLG Düsseldorf DB 1979, 699; LG Stuttgart AG 1989, 445/447).
- OLG Frankfurt, 10.11.1986 - 20 W 27/86
Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Gesellschaft bei Beschäftigung von …
Dabei kommt es, wie schon die Oberlandesgerichte Düsseldorf (DB 1979, 699 = WM 1979, 956) und Zweibrücken (DB 1984, 107) näher dargelegt haben, nicht auf den Ursprung der Entscheidungsmacht und die Art und Weise ihrer Legitimation an, sondern auf ihren Umfang und Inhalt. - LG Dortmund, 15.07.1987 - 8 AktE 1/86
Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (AG); Anwendbarkeit …
Rn. 18 Zwar hält die Kammer mit einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht § 5 des Mitbestimmungsgesetzes ´ 76 grundsätzlich auch auf ein Unternehmen innerhalb eines Konzern für anwendbar, sofern dieses Unternehmen selbständige unternehmerische Entscheidungen treffen darf und die Konzernspitze ihre zentrale Leitungsmacht insoweit in vollem Umfang abgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken, DB 84, 107, OLG Düsseldorf, DB 79, 699, OLG Frankfurt, WM 87, 237, Gessler, BB 77, 1313 jeweils m.w.N.).
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