Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 08.10.1984 - 30 Ca 158/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1985, 1140
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Allerdings findet die Rechtsansicht des Landesarbeitsgerichts in neueren Entscheidungen einiger Instanzgerichte (vgl. LAG Frankfurt am Main vom 22. Dezember 1983 - 12 Sa 542/83 - DB 1984, 1355; ArbG Berlin vom 8. Oktober 1984 - 30 Ca 158/84 - DB 1985, 1140), die teilweise auch in der Literatur Zuspruch gefunden haben (…vgl. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 92; Becker-Schaffner, DB 1985, 650, 654; Hunold, BB 1986, 2050, 2054), eine Stütze. - LAG Hamm, 13.06.1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Während von einem Teil der Instanzgerichte (LAG Frankfurt/Main vom 22.12.1983, DB 1984, 1355; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140) angenommen wird, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bzw. zur Aufnahme einer Gegendarstellung zu dem im Abmahnungsschreiben enthaltenen Sachverhalt verwirken könne, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG vom 13.03.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 611 BGB , Abmahnung Nr. 12) für den Arbeitnehmer weder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht noch eine entsprechende Obliegenheit gegen die Richtigkeit einer Abmahnung gerichtlich vorzugehen.Der Arbeitnehmer ist durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140).
- LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Der Arbeitnehmer ist durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB , Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG hat. - LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten - …
Der Arbeitnehmer ist im allgemeinen durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäss § 83 Abs. 2 BetrVG hat.
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