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Rechtsprechung
   OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2570
OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86 (https://dejure.org/1987,2570)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.1987 - 19 W 2932/86 (https://dejure.org/1987,2570)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 1987 - 19 W 2932/86 (https://dejure.org/1987,2570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursfähigkeit; Kommanditgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Besitzgesellschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1036
  • NJW-RR 1988, 550 (Ls.)
  • DNotZ 1988, 795
  • DB 1988, 902
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86
    Denn ein Gewerbe betreibt jeder, der selbständig und berufsmäßig Ä also nicht nur gelegentlich, sondern auf Dauer angelegt Ä eine Tätigkeit mit der Absicht ausübt, Gewinne zu erzielen (BGHZ 57 S. 191, 199 m. w. N.;… Brüggemann, in Großkomm. HGB 3. Aufl. § 1 Rdn. 4 ff.; Baumbach/Duden, § 1 HGB Anm. 1 B).

    Für die Gewinnabsicht aber spricht eine tatsächliche Vermutung (BGHZ 57 S. 191, 199 f. ..).

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Gesellschaft überhaupt kein Gewerbe mehr betreibt (BGHZ 32 S. 307, 313 f.).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86
    "... Selbst wenn man mit der h. M. die Konkursfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verneint (BGHZ 23 S. 307/313; Kilger § 1 KO Anm. 9 ..), muß die D. M. AG & Co. selbst dann als konkursfähig behandelt werden, wenn sie kein Handelsgewerbe mehr betreiben sollte.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Zunächst erscheint es bereits bedenkenswert, ob man nicht mit der herrschenden Lehre und der neueren Rechtsprechung im Hinblick auf die Existenz von reinen Abschreibungsgesellschaften, von konzernabhängigen Unternehmen, die unter Umständen planmäßig ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, gemeinnützigen Unternehmen und zunehmenden unternehmerischen Tätigkeiten der öffentlichen Hand auf eine Gewinnerzielungsabsicht im überkommenen Sinne als Merkmal des handelsrechtlichen Gewerbebegriffes verzichten sollte, und stattdessen alleine auf eine laufende entgeltliche Leistungserbringung am Markt abstellen sollte (in diesem Sinne u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2015, Az. 3 W 75/15, OLG Dresden, Urteil vom 20.11.2001, Az. 2 U 1928/01, LG Dortmund, Beschluss vom 11.03.2013, Az. 6 O 231/12, jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 14.09.1987, Az. 19 W 2932/86, zitiert nach Beck-online, allerdings in einer nicht tragenden Erwägung;… Oetker in Staub, a.a.O., § 1, Rn. 39;… Röhricht, a.a.O., Rn. 50;… K. Schmidt in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 31;… Kindler, a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Dresden, 20.11.2001 - 2 U 1928/01

    Dach-Arbeitsgemeinschaft als Gewerbetreibende im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB

    (1.3.4.2) Im Übrigen ist - wie dargelegt - für die Gewerblichkeit einer Unternehmung ohnehin eine Gewinnerzielungsabsicht entbehrlich und stattdessen eine entgeltliche Tätigkeit am Markt als ausreichend anzuerkennen (…vgl. Röhricht/von Westphalen, a.a.O., § 1 Rn. 48, 50;… Baumbach/Hopt, a.a.O., § 1 Rn. 2; Treber, AcP 199 [1999], 525 [568]; Hopt, ZGR 1987, 145 [172 ff.]; Sack ZGR 1974, 195 [197]; OLG München NJW 1988, 1036 [1037]).
  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 75/93

    Firmenfähigkeit einer Besitzgesellschaft nach Betriebsaufspaltung

    Bilan-zierung und damit eine vollkaufmannische Einrichtung erãEURŒï¼� DNotZ 1988, 795 ]; fordere (OLG Munchen NJW 1988, 1036 218]; ãEURŒï¼� MittBayNot 1980,ãEUR� LG Nornberg-Furth, BB 1980, 1549 LG Heidelberg, BB 1982, 142 ; Theil, BB 1982, 142 f.; BrandmoIler, BB 1976, 641, 642; Sudhoff, DB 1979, 437, 439; Binz, )ãƒ" .æ-œ2 Teilweise wird darober Die GmbH&Co. KG, 8. Auflãƒ", s hinaus hervoraehoben.
  • OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück; …

    Dieser Sicht vermag sich der Senat für den hier maßgebenden gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F., § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F. (vgl. zum unterschiedlichen Verständnis des Gewerbebegriffs: BGHZ 74, 273 [277]) jedoch zumindest dann nicht anzuschließen, wenn sich die zur Betriebsaufspaltung führende Nutzungsüberlassung ... auf ein einzelnes Anlagevermögen beschränkt, also keine Mehrzahl vergleichbarer Unternehmensverpachtungen vorliegt (wie hier: BGHZ 32, 307 [312]; BGH WM 1962, 10 [12]; BAG DB 1988, 125 [126]; OLG Hamm ZIP 1993, 1310 [1311] a.A.: OLG München DB 1988, 902 [903] mit Entscheidungsbesprechung Karsten Schmidt in DB 1988, 897 ff.; LG Heidelberg BB 1982, 142 mit Anm. Theil; LG Nürnberg-Fürth BB 1980, 1549; Hopt, ZGR 1987, 145 [171];… Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 10 U 113/98

    Schiedsgerichtsvereinbarung mit gemeindlichem Schlachthof - Kaufmannseigenschaft …

    Richtig ist auch, wenn das von der Beklagten zitierte OLG München (NJW 1988, 1036, 1037) ausführt, daß jeder ein Gewerbe betreibt, der selbständig und berufsmäßig - also nicht nur gelegentlich, sondern auf Dauer angelegt - eine Tätigkeit mit der Absicht ausübt, Gewinne zu erzielen, und daß für diese Gewinnabsicht eine tatsächliche Vermutung spreche.
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