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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5859
VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 (https://dejure.org/1989,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 6a AuslG, § 13 AuslG
    1. Bei einer offensichtlich rechtswidrigen Abschiebung eines Ausländers besteht keine Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers.2. Kosten der Amtshilfe - Personalkosten der Verwaltung sind keine Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85

    Kostentragung bei Vollziehung der Abschiebung eines Ausländers

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Auslagen, die der Vollzugspolizei im Zusammenhang mit der Abschiebung eines Ausländers entstehen, sind zwar Kosten, die von der Ausländerbehörde zu tragen sind, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. März 1988 im Verfahren 7 UE 273/85 entschieden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1983 - 11 S 778/81

    Arbeitgeber - Verpflichtung zur Tragung der Abschiebungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Ein Dritter darf zu den Kosten staatlichen Handelns nur dann herangezogen werden, wenn der Staat sich selbst rechtmäßig verhalten hat (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 10. Februar 1988, InfAuslR 1988, 170; VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 1983, NJW 1983, 2157;… Kanein, Ausländerrecht, Kommentar, 4. Aufl. 1988, § 24 AuslG Rdnr. 7; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand März 1989, § 24 AuslG Anm. 15).
  • VGH Hessen, 01.07.1987 - 5 UE 1421/84
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84
    Auf die Wirksamkeit der Polizeikostenverordnung (vgl. Urteil des 5. Senats des Hess. VGH vom 1. Juli 1987, 5 UE 1421/84) komme es nicht an.
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Daraus folgt - ungeachtet der Problematik der Anwendbarkeit des § 44 Abs. 3 Satz 1 HSOG 1972 im Ausländerrecht - jedenfalls, daß die Bereitstellung eines Fahrzeugs und eines Fahrers für den Transport eines abzuschiebenden Ausländers nicht zu den der Vollzugspolizei zugewiesenen eigenen Aufgaben der sog. Vollzugshilfe gehört, sondern als Leistung von Amtshilfe gegenüber der Ausländerbehörde zu qualifizieren ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, a.a.O., u. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, DB 1990, 944;… ebenso jetzt Nr. 2.2.1 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern vom 3. April 1986 (StAnz. S. 891) im Gegensatz zu Abschn. 1 Satz 3 i.V.m. Abschn. 3 Satz 2 Nr. 1 dessen Erlasses vom 4. Juli 1975 (a.a.O.)).

    Da die in Rede stehenden Transportkosten für 16,-- DM, für 36,-- DM und für 38,-- DM betragen, ist die 50,-- DM-Grenze in keinem Fall erreicht, so daß schon deshalb eine Auslagenerstattung im Innenverhältnis der Beklagten zur Vollzugspolizei ausscheidet (Hess. VGH, U. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, a.a.O.) und demzufolge sowohl offenbleiben kann, ob die nach den zurückgelegten Kilometern pauschal berechneten Kraftfahrzeugkosten rechtlich überhaupt als Auslagen zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff etwa von Dreising, VwKostG, 1971, § 10, Erl. 1.1;… Gerhardt, Verwaltungskostenrecht, 18. Lieferung 1990, § 1 VwKostG, Rdnr. 1) und ob es sich bejahendenfalls um das übliche Maß behördlicher Kosten übersteigende Beträge handeln würde (vgl. § 24 Abs. 5 AuslG 1965), wogegen deshalb Bedenken bestehen, weil die Vollzugspolizei die eingesetzten Fahrzeuge ohnehin vorgehalten hat und die durch den konkreten Einsatz verursachten Aufwendungen aus dem in Ansatz gebrachten Pauschalsatz nicht ohne weiteres zu entnehmen sind.

    Rn. 36 Allerdings entfällt die Haftung desjenigen, der einen Ausländer unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 6a Satz 1 AuslG 1965 beschäftigt hat, dann, wenn die Abschiebung des Ausländers in offensichtlich rechtswidriger Weise erfolgt ist, denn ein Dritter darf zu den Kosten staatlichen Handelns dann nicht herangezogen werden, wenn der Staat selbst in evidenter Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (Hess. VGH, U. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 24. März 1983 - 11 S 778/81 -, NJW 1983, 2157 = EZAR 137 Nr. 4; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 10. Februar 1988 - 13 A 205/87 -, NVwZ 1989, 496 = InfAuslR 1988, 170;… Kanein/Renner, a.a.O., § 24 AuslG, Rdnr. 7;… Kloesel/Christ, a.a.O., § 24 AuslG, Anm. 15).

  • FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13

    Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch …

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Beteiligung der Behörde am Rechtsstreit und ihren dabei entstehenden allgemeinen Kosten einschließlich Retent-Kopiekosten nach Original-Übersendung (Hessischer VGH, Beschluss vom 08.10.1987 3 S 2317/87 mit zahlr. Nachw.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.1984 6 B 986/83; zum allgemeinen Verwaltungsaufwand vgl. ferner Hessischer VGH, Urteil vom 24.11.1989 7 UE 2828/84, DB 1990, 944).
  • VG Köln, 31.05.2017 - 4 K 4785/16
    Rn. 19 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 11 LA 217/11 -, juris, Rn. 10; Hess. VGH, Urteil vom 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, juris, Rn. 39; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsverfahrensrecht, Bd. III, 5. Aufl. 2004, § 84, Rn. 138; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 8, Rn. 7; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 17. Aufl. 2016, § 8, Rn. 6 f.; Hoffmann, in: Obermayer/Funke-Kaiser, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 2014, § 8, Rn.13.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87   

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https://dejure.org/1989,4907
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87 (https://dejure.org/1989,4907)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.1989 - 13 A 95/87 (https://dejure.org/1989,4907)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 (https://dejure.org/1989,4907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Anrechenbarkeit der von den schwerbehinderten Geschäftsführern und Kommanditisten der GmbH und Co KG sind, eingenommenen Stellen auf die Beschäftigungspflicht der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1150
  • DB 1990, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …

    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ Arbeitgeberfunktionen auszuüben (vgl. BGHZ 10, 187 ; 12, 1 ; 36, 142 ; OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - <BB 1990, 1150 f.>;… Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. 1979, § 35 Rdnr. 94 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94

    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines …

    Rn. 22 Soweit die Klägerin sich in ihrem Schriftsatz vom 29. Juni 1993 für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des OVG Münster vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - (BB 1990, 1150 f.) berufen hat, ist auf folgendes hinzuweisen: In dem letzten Teil der Gründe dieser Entscheidung (BB 1990, 1151) ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Geschäftsführer der GmbH der Arbeitgeber- und nicht der Arbeitnehmer-Seite zuzurechnen seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3820/98

    Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Bäckereibetriebs mit mehreren Filialen

    Dass auch im Schwerbehindertenrecht an den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff anzuknüpfen ist, haben die früher für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senate des erkennenden Gerichts bereits ausdrücklich entschieden (Urteile vom 30. Oktober 1985 - 10 A 2930/84 - und vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 -, BB 1990, 1150).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 1 Ta 2/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4203
LAG Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 1 Ta 2/90 (https://dejure.org/1990,4203)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.1990 - 1 Ta 2/90 (https://dejure.org/1990,4203)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 1990 - 1 Ta 2/90 (https://dejure.org/1990,4203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts zum Gerichtsort im Rahmen der Prozeßkostenhilfe-Bewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 944
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   ArbG Hamm, 18.01.1990 - 4 Ga 1/90   

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https://dejure.org/1990,10556
ArbG Hamm, 18.01.1990 - 4 Ga 1/90 (https://dejure.org/1990,10556)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1990 - 4 Ga 1/90 (https://dejure.org/1990,10556)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 4 Ga 1/90 (https://dejure.org/1990,10556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1206
  • DB 1990, 944
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04

    Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast

    Allerdings wird in der Rechtsprechung (vgl. beispielsweise Arbeitsgericht Hamm vom 18.01.1990 - 4 Ga 1/90 - Betriebsberater 1990, 1206; LAG Düsseldorf vom 26.06.1980 - 3 Sa 242/80 - DB 1980, 2043) auch verlangt, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen eines ordnungsgemäßen, form- und fristgerechten Widerspruchs des Betriebsrates glaubhaft machen muss, worunter auch verstanden wird, dass er darzulegen und glaubhaft zu machen habe, dass tatsächlich ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss vorliegt.
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