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Rechtsprechung
   LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8609
LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.01.1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unwirksamkeit der Regelungen über die Sicherungseinrichtung für Banken; Ausschluss eines Rechtsanspruchs der Mitgliedsbanken auf Hilfeleistung durch die Sicherungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 879
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder …

    Auszug aus LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90
    Prüfungsmaßstab für die Inhaltskontrolle der Satzungsbestimmungen ist für diejenigen Vereine oder Verbände, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne haben, ob die beanstandeten Regelungen eine willkürliche, unangemessene oder unbillige Regelung zum Nachteil eines Mitgliedes in Bezug auf dessen schutzwürdige Belange enthalten, die nicht durch ein überwiegendes sachliches Interesse des Vereins bzw. Verbandes gerechtfertigt ist (BGH, NJW 1989, 1724, 1726 [BGH 24.10.1988 - II ZR 311/87] ;… Palandt-Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 25, Rdnr. 8).

    Dieser Prüfungsmaßstab findet vorliegend auf den beklagten Verband Anwendung, weil dieser wegen der von ihm unterhaltenen Sicherungseinrichtung in seinem Bereich nicht nur eine überragende wirtschaftliche Machtstellung, sondern sogar ein tatsächliches Monopol hat, wie der Bundesgerichtshof in der vorerwähnten Entscheidung bereits festgestellt hat (BGH, NJW 1989, 1724, 1726 f [BGH 24.10.1988 - II ZR 311/87] ).

    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 24.10.1988 (BGH, NJW 1989, 1724, 1727 [BGH 24.10.1988 - II ZR 311/87] ) ausgeführt hat, ist es im Interesse der Funktion des gesamten Systems der Raiffeisen- und Volksbanken und der gravierenden Auswirkungen von Zusammenbrüchen einzelner Banken auf das Banksystem grundsätzlich gerechtfertigt, auch Sonderbeiträge zur Deckung eines entstehenden Sanierungsbedarfs zu erheben.

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1957 - 7 W 88/57
    Auszug aus LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90
    Entsprechend der Regelung des § 43 ZPO führt nämlich auch im Bereich der Sachverständigenablehnung eine Sachverhandlung zum Verlust der bis dahin bekannten Ablehnungsgründe (OLG Karlsruhe, NJW 1958, 188 [OLG Karlsruhe 12.10.1957 - 7 W 88/57] ;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 49. Aufl., § 406, Anm. 3 B).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen …

    Rn. 17 Weiter weist der Senat auf folgendes hin: Der im Vereinsrecht geltende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder, durch den die Organisationsgewalt des Vereins eine allgemeine Beschränkung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1967 - II ZR 142/65, BGHZ 47, 381, 386; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1592 f. unter III.;… Reichert aaO Rn. 838, 840;… Weick in Staudinger aaO § 35 Rn. 14), gewinnt besondere Bedeutung bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - II ZR 33/53, LM 2 zu § 39 BGB; vgl. LG Bonn, DB 1992, 879, 881).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11

    Vereinssatzung: Wirksamkeit einer eine "Sonderumlage" betreffenden Bestimmung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist grundsätzlich unzulässig (LG Bonn DB 1992, 879;… Schöpflin, a.a.O., § 58 BGB Rn. 5).
  • OLG Köln, 29.10.1992 - 18 U 35/92

    Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer Inhaltskontrolle verbandsinterner Normen; …

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Januar 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 117/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Januar 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 117/90 - wird zurückgewiesen.

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