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Rechtsprechung
   BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2840
BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90 (A) (https://dejure.org/1991,2840)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1991 - 1 ABR 56/90 (A) (https://dejure.org/1991,2840)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) (https://dejure.org/1991,2840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit - Betriebsvertretungen der zivilen Arbeitskräfte bei den Stationierungsstreitkräften - Personalvertretungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 901
  • BB 1991, 2163
  • BB 1991, 2222
  • DB 1992, 898
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90
    Eingruppierung ist damit ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die bloße Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses, daß nämlich die vom Arbeitnehmer zu verrichtende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe entspricht und daher der Arbeitnehmer in diese Vergütungsgruppe eingruppiert ist (vgl. zuletzt Beschluß des Senatsvom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Übertragung einer Tätigkeit - Angestellter - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90
    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Juni 1977 (- BVerwG VII P 8.75 - BVerwGE 54, 92) gehindert.
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung - …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90
    Der Ansicht des Senats stehen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Stützung seiner Ansicht angezogenen Entscheidungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967 (BAGE 19, 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) undvom 5. Juli 1967 (- 4 AZR 162/66 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) nicht entgegen.
  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66

    Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90
    Der Ansicht des Senats stehen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Stützung seiner Ansicht angezogenen Entscheidungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967 (BAGE 19, 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) undvom 5. Juli 1967 (- 4 AZR 162/66 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) nicht entgegen.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer …

    Mit Beschluß vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - hat der Senat entschieden, daß er nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege; er schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - ( PersR 1991, 474 ff.) an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 97/14

    Mitbestimmung der besonderen Personalvertretung der Staatsanwälte bei der …

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502/91 -, PersR 1992, 104, und vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 = DVBl. 1998, 636 = PersR 1998, 155 = ZBR 1998, 236 = ZfPR 1998, 45 = ZTR 1998, 138; OVG MV, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 8 L 124/09 -, PersV 2011, 110; BAG, Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) -, BB 1991, 2222 = DB 1992, 898 = PersR 1991, 474 = ZTR 1991, 476, und vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 (B) -, PersV 1992, 527 = ZTR 1992, 344.
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

    Der für das Personalvertretungsrecht zuständige Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat auf den den Beteiligten bekannten Anrufungsbeschluß des Senats vom 18. Juni 1991 (- 1 ABR 56/90 (A) - NZA 1991, 901) am 22. Oktober 1991 beschlossen, er halte nicht an der vom Siebten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG VII P 8.75 - (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließe sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - an, wonach gem. § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.
  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung …

    Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsaufwand in zeitlicher Hinsicht nur geringfügig ist, sofern die Wahrnehmung der Vertretung auf eine Wiederholung angelegt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 …und vom 28. August 2008 - 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14; ebenso bereits BAG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - AP Nr. 33, dem sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104 m.w.N. unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2010 - 8 L 124/09

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Übertragung einer höherwertigen …

    Der Senat folgt in diesem Punkt der vom Bundesarbeitsgericht für den Angestelltenbereich entwickelten Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 18.06.1991 - 1 ABR 56/90 (A) -, PersR 1991, 474), der sich auch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.10.1997 - 6 P 9/95 - (zit. nach juris) unter Aufgabe der früheren entgegenstehenden Rechtsprechung angeschlossen hat.
  • BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung einer höher oder …

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 8.75 - (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.
  • LAG Köln, 31.01.1997 - 11 Sa 1010/96

    Frauenbeauftragte; Dienststelle; Öffentlicher Dienst; Eingruppierung; …

    Wäre dies anders, und zwar im Sinne der Klägerin, zu sehen, würde es sich bei der Bestellung um die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit handeln, bei der der Personalrat trotz ihres vorübergehenden Charakters mitzubestimmen hätte (BAG, Beschluß vom 18.06.1991 - 1 ABR 56/90 in AP Nr. 44 zu § 75 BPersVG) - ein völlig unpraktikables Ergebnis, wenn man bedenkt, daß die Frauenbeauftragte nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nicht völlig, sondern in schwankendem Umfang je nach Bedarf freizustellen ist.
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