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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.07.1994 | BVerwG, 02.08.1994 | BVerwG, 11.08.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,219
BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Begehr der Rückgabe eines auf der Grundlage des Aufbaugesetzes der DDR enteigneten Grundstücks nach dem Gesetz ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und c; § 1 Abs. 3; Aufbaugesetz DDR § 14
    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Manipulation; Enteignung gegen geringere Entschädigung; vorgeschobener Enteignungszweck; Machtmissbrauch; Aufbauenteignung; Mühlengrundstück

  • dfg-viewer.de

    Enteigung nach dem Aufbaugesetz der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3308
  • ZIP 1994, 1482
  • NVwZ 1995, 167 (Ls.)
  • NJ 1995, 49
  • DB 1994, 2127
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 VermG beurteilt werden kann (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487).

    Diese Vorschrift erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; ferner BVerwG…, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

    So verhielt es sich in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR vom 6. September 1950 (GBl DDR I S. 965) werden jedoch grundsätzlich nicht vom Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG erfaßt, selbst wenn die Entschädigung dem Enteigneten nicht zugeflossen ist (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - VIZ 1994, 292 = ZOV 1994, 203).

    Diese Vorschrift erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; ferner BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Diese Bestimmung will nur solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - VIZ 1994, 293 = ZOV 1994, 205).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Davon abgesehen gibt es für die Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR auch keine Rechtsgrundlage (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • VG Meiningen, 21.04.1993 - Su 2 K 92.233
    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Dort war das Grundstück mit der vorgespiegelten Behauptung, es werde für den Bau einer Großmolkerei benötigt, nach dem Aufbaugesetz in Anspruch genommen worden, um es in Wahrheit einer LPG zur Bewirtschaftung überlassen zu können (vgl. zum Sachverhalt das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 21. April 1993, ZOV 1993, 282).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    An diesen Grundsätzen hält das Bundesverwaltungsgericht seither in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 606 = VIZ 1995, 161).

    So können nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern z.B. auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [288]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601).

    Solche manipulativen Enteignungen sind insbesondere bei zwei Fallgruppen zu bejahen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - aaO.).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    So können nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern z.B. auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [288]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601).
  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93   

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https://dejure.org/1994,1409
BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens an den Berechtigten - Wegfall der Vergleichbarkeit von Unternehmen nach Stellung eines Restitutionsantrags - Begehr der Rückgabe eines Unternehmens nach dem Gesetz zur Regelung offener ...

  • grundeigentum-verlag.de

    VermG § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 6 a
    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Unternehmensrückgabe; Unternehmensrestitution; Vergleichbarkeit

  • rechtsportal.de

    VermG § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, 3, 4, § 6 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 6 VermG
    Vermögensgesetz; Vergleichbarkeit eines zurückgeforderten Unternehmens mit dem entzogenen Unternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 147
  • ZIP 1994, 1562
  • NVwZ 1995, 275 (Ls.)
  • DB 1994, 2127
  • DÖV 1995, 80
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Ob ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht, das zugleich auch die Frage nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt beantwortet (BVerwGE 84, 157 [BVerwG 01.12.1989 - BVerwG 8 C 17.87] [160]).

    Das Vermögensgesetz bietet keinen Anhalt dafür, daß dieser Zeitpunkt abweichend von dem bei Leistungsansprüchen regelmäßig gebotenen aktuellen Prüfungsansatz (BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1987 - BVerwG 9 C 254.86] [244]; 84, 157 [160]) auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Restitutionsanspruchs bei der Behörde verschoben ist.

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Dieses an die Anmeldung des Restitutionsanspruchs anknüpfende Unterlassungsgebot soll den Berechtigten vor einer Vereitelung oder Aushöhlung seines Restitutionsanspruchs schützen; es betrifft daher, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - (NJW 1994, 1723) unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG näher dargelegt und begründet hat, über seinen Wortlaut hinaus auch tatsächliche Maßnahmen, die geeignet sind, den angemeldeten Restitutionsanspruch zu beeinträchtigen.

    Will der Berechtigte während der Dauer des Restitutionsverfahrens für ihn nachteilige Veränderungen des Unternehmensbestands zuverlässig verhindern, muß er sich um die vorläufige Einweisung in den Besitz des Unternehmens gemäß § 6 a VermG bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Das Merkmal der Vergleichbarkeit entspricht dem Zweck des Vermögensgesetzes, erlittene Vermögensverluste durch Rückgabe des entzogenen Vermögenswerts in Natur wiedergutzumachen (vgl. BVerfGE 84, 90 [125 ff.]); dieser Zweck setzt bei der Rückgabe eines Unternehmens voraus, daß sich das entzogene Unternehmen nicht nach seiner Entziehung zu einem anderen Unternehmen entwickelt hat, das einen Vergleich mit jenem Unternehmen nicht mehr zuläßt.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Das Vermögensgesetz bietet keinen Anhalt dafür, daß dieser Zeitpunkt abweichend von dem bei Leistungsansprüchen regelmäßig gebotenen aktuellen Prüfungsansatz (BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1987 - BVerwG 9 C 254.86] [244]; 84, 157 [160]) auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Restitutionsanspruchs bei der Behörde verschoben ist.
  • BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Denn diese Vorschrift gewährt dem Berechtigten lediglich einen schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten, der - notfalls mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128); sie ändert aber nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten bis zur Rückgabe des Unternehmens bzw. bis zu einer vorläufigen Besitzeinweisung gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 28.93

    Entflechtung eines Unternehmens als Voraussetzung für die vorläufige Einweisung …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Zu einer solchen Besitzeinweisung, die eine Art vorweggenommener Rückgabe darstellt (Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 28.93 - VIZ 1994, 298), ist es im vorliegenden Fall nicht gekommen.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …

    Der Eigenart des Restitutionsanspruchs entsprechend wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG ein Unternehmen auf Antrag des Berechtigten nur dann zurückgegeben, wenn es unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mit dem enteigneten Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung vergleichbar ist (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 -, NJW 1995, 147).

    War dagegen der Geschätsbetrieb der Beigeladenen auf dem "Hauptgelände" im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 -, a.a.O.) bereits eingestellt und seine Wiederaufnahme nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausgeschlossen, kann der Kläger zwar die Rückgabe der Grundstücke verlangen, doch waren vorrangig die Ansprüche der bevorrechtigten Gläubiger des Verfügungsberechtigten zu befriedigen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 6 a Sätze 1 und 2 VermG).

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 22.99

    Ersatzgrundstück; Ausübung des Wahlrechts; Ausschlußfrist; Fristwahrung; …

    Dem Vermögensgesetz als dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8) läßt sich keine abweichende Regelung entnehmen.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung …

    Etwaige Erstattungsansprüche der Kläger sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens; sie sind vielmehr im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 15 zum schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten).

    Die Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses hat der Gesetzgeber einerseits mit Blick darauf vorgenommen, dass nicht durch Maßnahmen des Verfügungsberechtigten nach dem 2. Oktober 1990 der Restitutionsanspruch - z.B. durch einen hohen Erstattungsanspruch oder langfristige Verbindlichkeiten - beeinträchtigt werden soll (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 17 f.; BGHZ 136, 57 zur Unterlassungsverpflichtung).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; …

    Die bloße Verletzung des § 3 Abs. 3 VermG ändert an der Wirksamkeit eines trotzdem abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nichts (BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …

    Der Senat hat bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG dem Berechtigten lediglich einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gewährt, jedoch nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen ändert (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 8); entsprechendes gilt, wenn - wie hier - durch tatsächliche Veränderungen des Vermögenswertes die Voraussetzungen eines Restitutionsausschlußgrundes aufrechterhalten worden sein sollten.
  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur …

    Damit ist zwar die durch die Anmeldung des Klägers ausgelöste, lediglich schuldrechtlich wirkende (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 8 m.w.N.) Verfügungssperre (§ 3 Abs. 3 VermG) durchbrochen worden.
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 29.99

    Ersatzgrundstück; Bereitstellung von Ersatzgrundstücken durch die Gemeinde; …

    Dem Vermögensgesetz als dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8) läßt sich keine abweichende Regelung entnehmen.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98

    Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit; Unternehmensteil; betriebliche …

    Da die in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV aufgeführten Voraussetzungen für eine Verneinung der Vergleichbarkeit nicht alternativ genannt werden, sondern jeweils mit einem "und" verbunden sind, drängt es sich auf, jedenfalls dann von einer Unvergleichbarkeit und damit von einer Unmöglichkeit der Rückgabe auszugehen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8).
  • KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07

    Sittenwidrige Schädigung: Einräumung eines Nießbrauchs an einem …

    Die von dem Verfügungsberechtigten geschaffenen resitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen sind damit erheblich und gegen über dem Berechtigten wirksam (vgl. BVerwG VIZ 1994, 604; VIZ 1997, 412, 414;… Kinne in Rädler/Raupach/Bezzenberg, VermG § 3 Rdnr. 53).
  • VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 764/99

    Rückübertragung/ Entflechtung eines ehemaligen Unternehmens in der DDR; …

    Maßgeblicher Gegenstand des Vergleichs ist daher das ehemalige Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung mit dem zurückbegehrten Unternehmen im Zeitpunkt der Restitutionsentscheidung, mithin - da eine Verpflichtungsklage vorliegt - im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - 7 C 60/93 - VIZ 1994, 604 f;… Nolting, in: Kimme, Offene Vermögensfragen Band I, Stand: März 2001, § 6 VermG Rn. 60f., 65, 73).
  • BVerwG, 14.10.1996 - 7 B 307.96

    Rückgabe eines Unternehmens - Ausschluss infolge Eröffnung des …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1994 - 7 B 126.94   

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https://dejure.org/1994,3144
BVerwG, 02.08.1994 - 7 B 126.94 (https://dejure.org/1994,3144)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1994 - 7 B 126.94 (https://dejure.org/1994,3144)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1994 - 7 B 126.94 (https://dejure.org/1994,3144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung eines volkseigenen Betriebes in eine Kapitalgesellschaft auf Grundlage des Treuhandgesetzes (TreuhG) - Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsträgerwechsels kraft Vereinbarung nach DDR-Recht - Überlassung einer Kapitalgesellschaft eines im Wege der ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Treuhandgesetz § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 2; Kombinatsverordnung § 34 Abs. 4, § 37 Abs. 6 Satz 1, Satz 2, § 38 Abs. 1, Abs. 3; Rechtsträgeranordnung § 3; Grundmittelverordnung § 1 Abs. 5
    Eigentumsübergang an einem in Rechtsträgerschaft zu überlassenden Grundstück an eine aus einem volkseigenen Betrieb umgewandelte Kapitalgesellschaft; Rechtsträgerwechsel

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1561
  • DB 1994, 2127
  • DÖV 1995, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Der Dokumentation der Rechtsträgerschaft im Grundbuch kam bei deren Begründung durch staatlichen Entscheid nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BVerwG ZIP 1994, 1561), beim Rechtsträgerwechsel stellte sie allenfalls einen von mehreren konstitutiven Akten dar (§ 3 RechtsträgerAO).
  • OLG Jena, 29.01.1997 - 2 U 381/96

    Wirksamkeit eines Investitionsleistungsvertrages und Bindung hinsichtlich der …

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  • BVerwG, 06.03.1997 - 3 B 42.97

    Abweichung eines Beschlusses von einem zuvor vom BVerwG …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem in der Beschwerde angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1994 - BVerwG 7 B 126.94 - VIZ 1994, 605 f. ab.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94   

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https://dejure.org/1994,2905
BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94 (https://dejure.org/1994,2905)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1994 - 7 B 44.94 (https://dejure.org/1994,2905)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1994 - 7 B 44.94 (https://dejure.org/1994,2905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Investitionsbescheinigung nach den Bestimmungen des Investitionsgesetzes vom 23. September 1990 in der Fassung des Einigungsvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1560
  • DB 1994, 2127
  • DÖV 1995, 80
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94
    Wie aus der Formulierung "können" hervorgeht, kann der Antragsteller allerdings wählen, ob er das bisherige Verfahren fortführen oder in das Investitionsvorrangverfahren übergehen möchte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 zu § 3 a VermG).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94
    Nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - (BVerwGE 94, 279) ist unter dem Begriff der "abschließenden Entscheidung" in Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des 2. VermRÄndG die letzte Verwaltungsentscheidung, gegebenenfalls also die Widerspruchsentscheidung zu verstehen.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 55.93

    Anwendung des § 3a Vermögensgesetz (VermG) auf bereits eingeleitete Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94
    Zum einen stellt diese Bestimmung klar, daß begonnene Investitionsverfahren nicht in das anders strukturierte Verfahren nach § 3 a VermG übergeführt werden mußten (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 55.93 - NJW 1994, 1298).
  • BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95

    Rechtsfolgen der Aufhebung einer Investitionsbescheinigung

    Entscheidend ist vielmehr, daß für Bescheide, die nach dem Investitionsrecht des Einigungsvertrags ergangen waren, Art. 13 des Hemmnisbeseitigungsgesetzes als besondere Übergangsregelung (vgl. BVerwG, ZIP 1994, 1560) weiter gilt.
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