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| OLG Düsseldorf, 12.05.1999 - 19 W 3/93 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 19 W 3/93
- OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 19 W 3/93
- OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 19 W 3/93
- OLG Düsseldorf, 12.05.1999 - 19 W 3/93
Papierfundstellen
- DB 1999, 1489
- NZG 1999, 941
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04
Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Bemessung der Vergütung und eines …
Erfolgte im Spruchstellenverfahren eine Erhöhung des Ausgleichs- und Abfindungsanspruches nicht, so war der Wert nach freiem Ermessen zu bestimmen (OLG Düsseldorf, NZG 1999, 941 ff, 943 mit zust. Anm. von Pentz). - BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
Der Auffassung, es sei zur Feststellung des Gegenstandswerts lediglich eine Aktie zugrunde zu legen, soweit die Antragsteller ihren Aktienbesitz nicht angeben (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZG 1999, 941 mit zust. Anmerkung Pentz; Bork EWiR 2001, 421/422 10 BRAGO 1/01), vermag der Senat weiterhin nicht zu folgen. - LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …
Dieser den Gerichtsgebühren zugrundezulegende Gesamtwert ist zur Berechnung der Gebühren für die Verfahrensbevollmächtigten der einzelnen Antragsteller auf diese nach Kopfteilen aufzuteilen (BGH DB 1999, 272; OLG Hamburg AG 2001, 479 ff., 482, BayObLG DB 2001, 191 ff. DB 2001, 2138 f.; OLG Karlsruhe DB'2000, 1116; OLG Frankfurt am Main, Beschluß v. 30.7.2001, 20 W 4/96; a.A. OLG Düsseldorf DB 1999, 1489 f.).
- BayObLG, 28.02.2001 - 3Z BR 381/00
Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter …
Der Auffassung des OLG Düsseldorf (NZG 1999, 941 mit zust. Anmerkung von Pentz), es sei, soweit die Antragsteller ihren Aktienbesitz nicht angeben, zur Feststellung des Gegenstandswerts lediglich eine Aktie zugrunde zu legen, vermag der Senat nicht zu folgen. - BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 172/99 OLG Düsseldorf DB 1999 S. 1489 = NZG 1999 S. 941 mit zust. Anmerkung Pentz; Bork, EWiR 2001 S. 421 (422) = § 10 BRAGO 1/01.
- LG Düsseldorf, 19.03.2015 - 21 S 124/14
Ansprüche auf Nutzungsausfall wegen verspäteter Zur-Verfügungstellung der …
Als Gegenstandswert für die geforderte Herausgabe des Zulassungsbescheinigung Teil II, die zwar nicht verweigert, aber jedenfalls verzögert wird und durch die eine Nutzung des Fahrzeugs nicht möglich ist, erscheint ein Betrag in Höhe von 1/3 des aus dem Versteigerungsbetrag abgeleiteten Fahrzeugwertes angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 1999, 941).
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