Rechtsprechung
| BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AktG § 306 Abs. 7; ; BRAGO § 10 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 306 Abs. 7; BRAGO § 10 Abs. 1
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert; Aktienrecht; Spruchstellenverfahren; Aufteilung des Geschäftswerts; Kopfanteil
Verfahrensgang
- LG München I, 30.12.1998 - 5 HKO 13321/88
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99
- BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 172/99
- BayObLG, 24.10.2001 - 3Z BR 172/99
Papierfundstellen
- DB 2001, 2138
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97
Bemessung des Geschäftswerts für Anträge von Aktionären auf Festsetzung einer …
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
Er errechnet sich in der Weise, dass der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre aufgeteilt wird (BGH AG 1999, 181; … - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
3 Z 5/91">BayObLGZ 1991, 84/86; BayObLG FGPrax 2001, 84/85, jeweils m. w. N.). - BayObLG, 28.02.2001 - 3Z BR 381/00
Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter …
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
Der Auffassung, es sei zur Feststellung des Gegenstandswerts lediglich eine Aktie zugrunde zu legen, soweit die Antragsteller ihren Aktienbesitz nicht angeben (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZG 1999, 941 mit zust. Anmerkung Pentz; Bork EWiR 2001, 421/422 10 BRAGO 1/01), vermag der Senat weiterhin nicht zu folgen. - OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 468/97
- OLG München, 25.08.2025 - 25 W 1078/25
Rechtsanwaltsgebühren, Festsetzung des Gegenstandswertes, Prozeßbevollmächtigter, …
Rn. 8 Das gilt nicht nur dann, wenn die unterschiedlich beteiligten Personen durch verschiedene Rechtsanwälte vertreten werden (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - X ZR 28/06, juris; BayObLG, AG 2001, 595). - LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …
Dieser den Gerichtsgebühren zugrundezulegende Gesamtwert ist zur Berechnung der Gebühren für die Verfahrensbevollmächtigten der einzelnen Antragsteller auf diese nach Kopfteilen aufzuteilen (BGH DB 1999, 272; OLG Hamburg AG 2001, 479 ff., 482, BayObLG DB 2001, 191 ff. DB 2001, 2138 f.; OLG Karlsruhe DB'2000, 1116; OLG Frankfurt am Main, Beschluß v. 30.7.2001, 20 W 4/96; a.A. OLG Düsseldorf DB 1999, 1489 f.).
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