Rechtsprechung
| LG München I, 30.08.2001 - 17 HK T 23689/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) als Idealverein zur Rechnungslegung sowie zur Buchführung nach Maßgabe der §§ 11 Abs. 1, 13 Gesetzüber die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG); Anforderungen an das Unterfallen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2003, 1316
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins; …
Auszug aus LG München I, 30.08.2001 - 17 HKT 23689/00
Hinsichtlich des Vereins hat der Bundesgerichtshof in der von Beschwerdeführer wie Verein herangezogenen Entscheidung (BGHZ 85, Seite 84 ff.) ausdrücklich festgestellt, dass die wirtschaftliche Betätigung des Vereins in der damaligen Form, d.h. als Alleingesellschafter einer Reihe von erwerbswirtschaftlich tätigen Gesellschaften, die nunmehr unter der Holding der ... zusammengefasst sind, den Verein selbst nicht zu einer Bejahung einer insgesamt wirtschaftlichen Betätigung des Vereins im Sinn von §§ 21, 22 BGB führe. - BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86
Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC
Auszug aus LG München I, 30.08.2001 - 17 HKT 23689/00
Dies hat der BGH auch in der Entscheidung Benzinwerbung (GRUR 1988, Seite 832, 833) bekräftigt, indem er ausdrücklich festgestellt hat, dass es die rechtliche und organisatorische Trennung des Vereins von seinen Beteilungsgesellschaften ausschließt, die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften (vereinsrechtlich) als eigene unternehmerische Betätigung des Klägers anzusehen.
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Regionale Organisationen des Kolpingwerks haften für insolventes …
(3.1) Dahinstehen kann dabei, ob die im Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.09.1982 - I ZR 88/80 - (BGHZ 85, 84 [88]) zum Vereinsrecht dargelegten Grundsätze in Anbetracht der zwischenzeitlichen Entwicklung der gesellschaftsrechtlichen Konzern-Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 122, 123 [126 ff.]; BGHZ 115, 187 [189 ff.]; BGH ZIP 1997, 416 [417 ff.]; BGH ZIP 1994, 1690 [1691 ff.]; BGH ZIP 1994, 207 [208]) und der Haftungsprinzipien zum Existenz vernichtenden Eingriff (vgl. BGH NZG 2005, 214 [215]; BGH NJW-RR 2005, 335 [336]; BGHZ 151, 181 [186 f.]; BGHZ 150, 61 [67 f.]; BGHZ 140, 10 [16 f.]) überhaupt noch Geltung beanspruchen können (so allerdings: LG München DB 2003, 1316 [1317 f.]; Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Novellierung des Vereinsrechts vom 25.08.2004, S. 17 [www.
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