Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 23.07.1970 - 2 Ca 2179/70 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1971, 244
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Rechtsprechung
| ArbG München, 17.10.1970 - 8 Ca 2905/70 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1971, 244
Wird zitiert von ...
- BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 69/71
Sechswochenzeitraum - Arbeitsunfähigkeit - Schlechtwettergeld
2" Das Ergebnis, daß der Zeitraum von sechs Wochen (§ 1 Abs" 1 LohnFG) bei Schlechtwettertagen weiterläuft (so auch außer dem angefochtenen Urteil LAG Hamburg vorn 15« Februar 1971, 1 Sa 69/70; LAG NiederSachsen vom 26" Februar 1971, 2 Sa 705/70; LAG Hamm vom 11" März 1971 4 Sa 43/71 = ArbüR 71/251; Matthes, BB 70, 1402" A"A" ArbG München, DB 71, 244; LAG Saarland, DB 71, 971/972; LAG Schleswig-Holstein, BB 71, 553/354; wohl auch Tons, Die wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit, S" C 132), widerspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Fristbeginns bei ruhendem Arbeitsverhältnis nicht" Nach dieser Rechtsprechung (…BAG 10, 7 /TO/117 = AP Nr" 20 zu § 63 HGB BAG 11, 19 /21/227 = AP Nr" 27 aaO; AP Nr" 4 zu § 133 c GewO) beginnt der Zeitraum von sechs Wochen für die Pflicht zur Fortzahlung des Gehalts an arbeitsunfähig er krankte Angestellte dann nicht zu laufen, wenn die Erkrankung zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem das Arbeits-Verhältnis ruht.
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