Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 26.06.2014 - 10 T 82/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zwangsvollstreckungsverfahren: Formunwirksame Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bei eingescannter und hineinkopierter Unterschrift des Gerichtsvollziehers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die eingescannte Unterschrift des Gerichtsvollziehers
- haufe.de (Kurzinformation)
Eingescannte Unterschrift des Gerichtsvollziehers ausreichend?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formnichtigkeit einer eingescannten und in eine Eintragungsanordnung hineinkopierten Unterschrift des Gerichtsvollziehers
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 21.10.2013 - 43 M 55115/13
- LG Stuttgart, 26.06.2014 - 10 T 82/14
Papierfundstellen
- DGVZ 2014, 260
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14
Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter …
Gleichwohl handelt es sich bei dem Eintragungsverfahren inhaltlich nicht um ein kontradiktorisches, sondern ein einseitiges Verfahren, das nicht im Interesse des Gläubigers, sondern der Allgemeinheit durchgeführt wird (LG Bamberg, Beschluss vom 19. September 2013 - 3 T 157/13, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 T 352/13, juris; LG Karlsruhe, DGVZ 2014, 260; aA AG Schöneberg, JurBüro 2015, 272; vgl. auch LG Hannover, 12. September 2013 - 52 T 58/13, juris). - LG Berlin II, 18.02.2026 - 51 T 527/25 Insoweit weicht das hiesige Gericht von der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart (vgl. Beschluss vom 26.06.2014 - 10 T 82/14 - DGVZ 2014, 260) ab.
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