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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12697
OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97 (https://dejure.org/1997,12697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.1997 - 7 U 370/97 (https://dejure.org/1997,12697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 1997 - 7 U 370/97 (https://dejure.org/1997,12697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 11 Nr. 6; BGB §§ 497 ff.
    Wiederkaufsrecht zugunsten einer Gemeinde im Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotI-Report 1998, 25
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97
    Danach sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Rücktrittsvorbehalte dann wirksam, wenn der Vorbehalt durch ein überwiegendes, zumindest aber durch ein anerkennenswertes Interesse des Verwenders gerechtfertigt ist (BGHZ 99, 182, 193).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97
    Der Umstand, daß der beurkundende Notar Formulierungen wählt, die er bei derartigen Vereinbarungen ständig gebraucht, macht demgegenüber Abreden nicht zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH NJW 1991, 843; BGH NJW 1992, 2817).
  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97
    Der Umstand, daß der beurkundende Notar Formulierungen wählt, die er bei derartigen Vereinbarungen ständig gebraucht, macht demgegenüber Abreden nicht zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH NJW 1991, 843; BGH NJW 1992, 2817).
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