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   BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69   

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BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69 (https://dejure.org/1969,127)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1969 - NotZ 4/69 (https://dejure.org/1969,127)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1969 - NotZ 4/69 (https://dejure.org/1969,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eignung eines früheren Leiters von Gestapostellen für das Amt des Notars - Begriff der Persönlichkeit - Bedeutsamkeit der allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Diensts - Dispositionsbefugnis der Beteiligten in einem (echten) Streitverfahren der freiwilligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 95
  • NJW 1970, 427
  • MDR 1970, 323
  • DNotZ 1970, 311
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Auszug aus BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
    Denn der Begriff der "Persönlichkeit" in § 6 BNotO umfaßt (BGHZ 38, 347/356) nicht nur die inneren, charakterlichen Eigenschaften einer Person, sondern alle inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich insbesondere in seinem äußeren Verhalten offenbaren.
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
    Bei dem Verfahren nach § 111 BNotO handelt es sich aber um ein sogenanntes (echtes) Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGHZ 44, 65 = DNotZ 1965, 625), bei dem sich zwei oder mehrere Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen und das Gericht über behauptete subjektive Rechte oder Berechtigungen zu entscheiden hat.
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
    Nach dem Wortlaut fallt darunter zwar jede auch nur objektive Förderung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, doch haben Rechtsprechung und Schrifttum zutreffend und allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechend die Bestimmung dahin ausgelegt, daß ein persönlich schuldhaftes Verhalten im Einzelfall von einer gewissen Erheblichkeit festgestellt werden muß (vgl. Anders, Kommentar zum Gesetz zu Art. 131 GG, 4. Aufl. § 3 Nr. 4 a; auch BVerwG 31, 337).
  • BGH, 29.10.1962 - AnwZ (B) 13/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
    Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes hat in zwei Entscheidungen vom 29. Oktober 1962 (AnwZ (B) 13/62 und 23/02, abgedruckt Ehrengerichtliche Entscheidungen VII 97 und 104) für ähnliche Fälle ausgeführt: Für den Anwaltsberuf ist ein Bewerber ungeeignet, der im Alter von etwa 30 Jahren freiwillig in die Gestapo eingetreten ist und sich dort zu leitenden Stellungen - Kommandeur der Sicherheitspolizei und der SD in Bozen bzw. der Steiermark - emporgearbeitet, sich also im Sinne der damaligen Machthaber bewährt hat, obwohl er im Laufe der Zeit die das Recht verhöhnende Tätigkeit dieser Organisation sowie ihre verbrecherischen Ziele und Methoden klar erkannt hatte; es spreche vieles dafür, daß allein schon die Tätigkeit in einer so hervorragenden Stelle dieser Organisation, die durch Verbreitung von Furcht und Schrecken eine der wesentlichen Stützen der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft war, den Bewerber unwürdig mache, heute den Beruf eines Rechtsanwaltes auszuüben.
  • BGH, 21.12.1959 - II ZR 242/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
    Der Senat hat weiter § 6 BNotO bereits in einem Falle angewandt, in dem ein Blinder zum Notar ernannt worden wollte (BGHZ 28, 347 [BGH 17.11.1958 - II ZR 242/57]).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Von diesem auf fundamentale Rechte des Menschen und den Kernbestand eines rechtsförmig handelnden Staates zurückgeführten Maßstab ist der Bundesgerichtshof sonst auch ausgegangen (vgl. BGHZ 53, 95 ; BRAK-Mitt. 1995, S. 76 f.).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

    Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 2/78

    Voraussetzung der Bestellung zum Notar

    Dabei umfaßt der Begriff der "Persönlichkeit" nicht nur die inneren charakterlichen Eigenschaften einer Person, sondern alle inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich insbesondere in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1970 - NotZ 10/69 = DNotZ 72, 310 und vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 = DNotZ 1974, 755; Seybold/Hornig Rdn. 4; Arndt Anm. II 2 je zu § 6 BNotO).

    Welche Anforderungen an die Persönlichkeit des Bewerbers zu stellen sind, ist vor allem an dem die Bundesnotarordnung tragenden Gedanken auszurichten (§ 4), daß auf die "Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege" Rücksicht zu nehmen ist (BGHZ 53, 95, 98/99).

    Auch der Senat hat diesen Standpunkt eingenommen (BGHZ 53, 95, 98).

    Von der Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Bundesnotarordnung ist denn auch nicht etwa deshalb abgesehen worden, weil auf dieses Eignungserfordernis bei Notaren verzichtet werden sollte, sondern nur deshalb, weil man eine ausdrückliche Bestimmung, wie sie die Beamtengesetze enthalten, für überflüssig und es für sichergestellt hielt, daß die Landesjustizverwaltungen ohnehin nur geeignete Personen zum Notar bestellen, also solche, die die Gewähr bieten, die verfassungsmäßige Ordnung jederzeit zu wahren (vgl. BGHZ 53, 95, 100 unter Bezugnahme auf die Materialien zur Bundesnotarordnung).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    b) Bei der Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt des Notars geeignet ist, steht der Landesjustizverwaltung ein Beurteilungsspielraum zu (Einschränkung von BGHZ 53, 95).«.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits BGHZ 53, 95, 98), an der er auch nach der Novellierung des Berufszulassungsrechts (Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29.1.1991, BGBl I 150) festgehalten hat (BGHZ 124, 327, 331; zuletzt Beschl. v. 5. Februar 1996, NotZ 26/95).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Sie ist gegeben, wenn die inneren und äußeren Eigenschaften des Bewerbers, wie sie sich insbesondere in seinem äußeren Verhalten offenbaren, keinen begründeten Zweifel aufkommen lassen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen werde (st. Rspr. des Senats, vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; Beschl. v. 2. August 1993, NotZ 32/92).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Dabei kann ein die persönliche Eignung ausschließender Verstoß gegen diese Grundsätze nur bejaht werden, wenn es sich um ein persönlich schuldhaftes Verhalten von einer gewissen Erheblichkeit handelt (vgl. BGHZ 53, 95; BGH NJ 1995, 388, 389).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Diese Notare wurden als ungeeignet angesehen, wenn sie gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hatten (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 53, 95; vom 6. Juli 1970 - NotZ 10/69 = DNotZ 1972, 310; vom 13. Dezember 1971 - NotZ 3/71 = DNotZ 1972, 313; Arndt, BNotO, 2. Aufl. § 6 Anm. II 2, S. 109).

    Von einem die persönliche Eignung ausschließenden Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit kann nur gesprochen werden, wenn es sich um persönlich schuldhaftes Verhalten von einer gewissen Erheblichkeit handelt (Senatsbeschluß BGHZ 53, 95 = NJW 1970, 427; BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 und vom 11. Juli 1994 aaO.).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    a) Der Antragsgegner hat die persönliche Eignung des Antragstellers für das angestrebte Amt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO mit einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter der gebotenen Einbeziehung aller inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. bereits BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), uneingeschränkt - wie auch bei den weiteren Beteiligten - angenommen.
  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 32/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Falschbeurkundung

    Der Antragsgegner hat in dem angefochtenen Bescheid den in § 6 BNotO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung der Persönlichkeit, dessen Anwendung im Verfahren nach § 111 BNotO gerichtlich voll überprüft werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. August 1989 - NotZ 2/89 -, BGHR BNotO § 6 Eignung 2; vom 5. Mai 1980 - NotZ 1/80 -, DNotZ 1981, 59; BGHZ 53, 95, 98), nicht verkannt und bei der Entscheidung über das Gesuch des Antragstellers auch nicht fehlerhaft angewandt.

    Die persönliche Eignung für das Notaramt ist gegeben, wenn die inneren und äußeren Eigenschaften des Bewerbers, wie sie sich insbesondere in seinem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), keinen begründeten Zweifel aufkommen lassen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen wird.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem hier noch maßgebenden Zulassungsrecht, das mit Hilfe von allgemeinen und besonderen Wartezeiten den Zugang zum Notariat zu begrenzen suchte, auch die Prüfung der persönlichen Eignung als ein Instrument der Bedarfssteuerung in dem Sinne zu verstehen war, als nur solche Bewerber zu Notaren zu bestellen waren, die die sichere Gewähr für die pflichtgemäße Erfüllung dieser Aufgaben boten (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse BGHZ 53, 95, 98; vom 13. Dezember 1971 - NotZ 3/71 -, DNotZ 1972, 313, 314 f).

  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 1/80

    Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

    Mit ihr soll erreicht werden, daß Bewerber ausgeschieden werden, denen die Eigenschaften und Fähigkeiten fehlen, die für die sachgerechte Ausübung des Notaramts notwendig sind (BGHZ 53, 95, 98).

    Denn zum einen liegt der Sachverhalt hier wesentlich anders als bei der Entlassung eines Beamten auf Probe, weil der Antragsteller als Bewerber den Anwärterdienst, in dem er sich bewähren müßte, noch nicht angetreten hat; und zum anderen stehen die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 53, 95 einer sachgerechten Lösung der Problematik, um die es bei der Einstellung von Notarassessoren geht, nicht im Wege.

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 12/82

    Notar - Notaramt - Anforderung - Eignung - Bestellung - Verfassungstreue -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

  • LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97

    Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71

    Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines

  • OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07

    Auswahlverfahren für Notarbewerber in Hessen: Bewertungsfehler bei der Anwendung

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 26/95

    Ablehnung eines Antrags zur Notarsbestellung auf Grund mangelnder persönlichen

  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 2/89

    Bestellung zum Notar - Fachliche Eignung zum Notar - Bestellungsverfahren

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 2/88

    Notar - Persönliche Eignung - Anforderung

  • BGH, 16.02.1987 - NotZ 16/86

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72

    Sozietät von Nur-Notaren

  • BGH, 19.01.1981 - NotZ 14/80

    Amtssitz eines Notars - Anwaltsnotar - Verlegung des Amtssitzes

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 10/93

    Standeswidrige Werbung eines Rechtsanwalts - Anfechtung der Ablehnung der

  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78

    Dienstunfähigkeit eines Notars

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 1/84

    An die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers anzulegender

  • BGH, 10.01.1975 - NotZ 2/74

    Gebrauch des Ermessens der Notarkammer bei der Zuteilung von Notarassessoren -

  • BGH, 17.02.1986 - NotZ 8/85

    Ablehnung der Bestellung eines Antragstellers zum Notar - Mangel der persönlichen

  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 6/71

    Entscheidung über die persönliche wie fachliche Eignung für das Amt eines Notars

  • BGH, 06.07.1970 - NotZ 10/69

    Zulassung zum anwaltlichen Anwärterdienst - Fakultativer Versagungsgrund

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 11/72

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Rechtsanwalt wegen Mordes -

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