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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1975 - V ZR 220/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8407
BGH, 11.04.1975 - V ZR 220/73 (https://dejure.org/1975,8407)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1975 - V ZR 220/73 (https://dejure.org/1975,8407)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1975 - V ZR 220/73 (https://dejure.org/1975,8407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Grunddienstbarkeitsabrede im Hinblick auf eine Vermietungspflicht von Stellplätzen - Heilung des Formmangels der Grunddienstbarkeitsabrede durch Auflassung und Eintragung - Schadensersatzpflicht durch Weiterveräußerung des belasteten Grundstücks

Papierfundstellen

  • DNotZ 1976, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.06.2025 - V ZR 143/24

    Wegerecht, Notwegrecht, Grunddienstbarkeit

    An diese Vereinbarung sind die Beklagten jedoch nicht gebunden; denn schuldrechtliche Vereinbarungen begründen Rechte und Pflichten grundsätzlich nur für die Vertragsschließenden, nicht für ihre Rechtsnachfolger (vgl. Senat…, Urteil vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18; Urteil vom 11. April 1975 - V ZR 220/73, DNotZ 1976, 18, 19).
  • BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05

    Bereinigung von zu Zeiten der ehemaligen DDR getroffenen schuldrechtlichen …

    An diese Gestattung sind die Kläger nicht gebunden; denn schuldrechtliche Vereinbarungen begründen Rechte und Pflichten grundsätzlich nur für die Vertragsschließenden, nicht für ihre Rechtsnachfolger (vgl. Senat, Urt. v. 11. April 1975, V ZR 220/73, DNotZ 1976, 18, 19).
  • OLG Oldenburg, 04.05.1998 - 5 W 58/98

    Berechtigung des Eigentümers eines Grundstücks, ein anderes Grundstück als …

    Daher ist es ein anerkannter Vorteil im Sinne des § 1019 BGB, wenn die Parteien in zulässiger Weise öffentlich-rechtliche Regelungen zum Anlass nehmen, parallele Dienstbarkeiten privatrechtlichen Inhalts zu begründen (vgl. BGH DNotZ 1976, 18;… MK- Falckenberg, BGB, 3. Aufl., § 1018 Rdn. 49 ff, § 1019 Rdn. 3;… Staudinger-Ring, BGB, 12. Aufl., § 1019 Rdn. 2).
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