Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.03.1976 - 20 W 120/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1736
- DNotZ 1977, 439
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 70/89
Zum Verhältnis von § 145 Abs. 1 S. 1 KostO zu § 145 Abs. 3 Kosto
Dieser hat nur Vorbereitungscharakter für die spätere Beurkundung und zwar auch dann, wenn der Entwurf einem Beteiligten überlassen wird (vgl. z.B. OLG Düsseldorf DNotZ 1974, 497/498; OLG Frankfurt DNotZ 1977, 439 /440; OLG Schleswig DNotZ 1985, 118 /119).Der Entwurfsaushändigung kann aber eine besondere Zweckbestimmung zukommen, wenn es damit ermöglicht wird, daß die Partner des zu beurkundenden Geschäfts über dessen wesentlichen Punkte Einigung erzielen, wenn also der Entwurf Grundlage für das Aushandeln des beabsichtigten Geschäfts ist (OLG Düsseldorf Rpfleger 1974, 82 ; OLG Frankfurt DNotZ 1977, 439/440; OLG Schleswig DNotZ 1978, 760 /761 und 1985, 118/119; KG DNotZ 1986, 113 ff.).
- BayObLG, 19.11.1979 - BReg. 3 Z 58/76
Zur Höhe der Entwurfsgebühr
4. Während früher die Ansicht vertreten wurde, § 145 Abs. 1 KostG könne nicht angewendet werden, wenn bereits ein Beurkundungsauftrag erteilt sei (OLG Frankfurt DNotZ 1962, 435), kann diese Gebühr nach jetzt herrschender Auffassung trotz eines Beurkundungsauftrags für das Rechtsgeschäft dann entstehen, wenn dem Entwurf selbständige Bedeutung zukommt (…Korintenberg-Ackermann-Lappe = KAL, KostG 9. Aufl. § 145 Rdnr. 15; Tschischgale, JurBüro 1964, 317 ; KG DNotZ 1975, 178 ; DNotZ 1975, 755 ; jetzt auch OLG Frankfurt DNotZ 1977, 439 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Meinung; OLG Schleswig DNotZ 1978, 760 ; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1978, 142).Mindestens die Entwürfe 1 und II hatten deshalb insofern selbständige Bedeutung im Sinne der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (DNotZ 1977, 439) und des OLG Düsseldorf ( JurBüro 1974, 222 /224), als sie für die Entscheidung eines Organs der Gemeinde be40 nötigt wurden und erst noch zu klären war, mit wem ein Vertrag überhaupt geschlossen werden sollte.
- BayObLG, 30.06.1982 - BReg. 3 Z 114/80
Zur Abgrenzung zwischen Entwurfs- und Beurkundungsauftrag
Nach jetzt herrschender Meinung kann allerdings eine Gebühr nach § 145 Abs. 1 KostO auch trotz eines Beurkundungsauftrags für das Rechtsgeschäft entstehen, wenn dem Entwurf selbständige Bedeutung, eine besondere Zweckbestimmung, zukommt (KAL § 145 Rdnrn. 15, 35; Tschischgale JurBüro 1964, 317 ; KG DNotZ 1975, 178 = JurBüro 1974, 1429 ; DNotZ 1975, 755 ; jetzt auch OLG Frankfurt DNotZ 1977, 439 = NJW 1977, 1736 unter Aufgabe seiner früheren Meinung; OLG Schleswig DNotZ 1978, 760 ; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1978, 142 und OLG Schleswig JurBüro 1978, 577 /579). - LG Traunstein, 11.01.1982 - 5 T 1669/81
Zur Entwurfsgebühr gern. § 145 KostG und zum Geschäftswert bei Entwurf für …
Das OLG Frankfurt hat seine gegenteilige Ansicht ( DNotZ 1962, 435 ) aufgegeben und sich in seinem Beschluß vom 22.3.1976 ( DNotZ 1977, 439 ) ebenfalls dieser Rechtsmeinung angeschlossen.
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