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Rechtsprechung
   KG, 19.12.1978 - 1 W 3085/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,11045
KG, 19.12.1978 - 1 W 3085/78 (https://dejure.org/1978,11045)
KG, Entscheidung vom 19.12.1978 - 1 W 3085/78 (https://dejure.org/1978,11045)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 1978 - 1 W 3085/78 (https://dejure.org/1978,11045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 494
  • DNotZ 1979, 556
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 12.04.2019 - 19 W 42/19

    Bekanntmachungen bei Schlusserbeneinsetzung

    Rn. 8 a) Die schriftliche Bekanntgabe einer letztwilligen Verfügung ist in § 348 Abs. 3 FamFG geregelt.Obwohl nach dem Wortlaut der Vorschrift das Nachlassgericht nur verpflichtet ist, die Beteiligten von dem sie betreffenden Inhalt der Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen, ist anerkannt, dass gesetzlichen Erben bei jeder Beeinträchtigung ihrer erbrechtlichen Stellung grundsätzlich die gesamte Verfügung von Todes wegen bekanntgegeben werden muss, da sie nur dann beurteilen können, ob der Erblasser möglicherweise nicht testierfähig war und ob ein Anfechtungsgrund gegeben ist (…MüKoFamFG/Muscheler, 3. Aufl. 2019, FamFG § 348 Rn. 33, BeckOK FamFG/Schlögel, 30. Ed. 01.04.2019, FamFG § 348 Rn. 16 jeweils m.w.N., vgl. auch KG, Beschluss vom 19.12.1978 - 1 W 3085/78 -, OLGZ 1979, 269, 271 ff. zum alten Recht).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Dies hat lediglich zur Folge, daß die Verfügungen auf den Tod des letztversterbenden Ehegatten als solche des Erstverstorbenen gegenstandslos geworden sind (BayObLG Rpfleger 1982, 424 f.; OLG Köln DNotZ 1988, 721 f. m. Anm. Cypionka; KG Rpfleger 1979, 137 = DNotZ 1979, 556 ), führt aber nicht dazu, daß sie dem Erstverstorbenen nicht mehr zuzuordnen wären.

    Durch die Bekanntgabe möglicherweise entstehende Unannehmlichkeiten müssen hingenommen werden (vgl. BayObLGZ 1989, 323 ; KG Rpfleger 1979, 137 f. = DNotZ 1979, 556).

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Hieran sieht es sich Jedoch durch die auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 150, 315, des Oberlandesgerichts Hamburg in NJW 1965, 1969, des Oberlandesgerichts Hamm in FamRZ 1974, 387 und OLGZ 1982, 136, des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Mitt Rh NotK 1978, 160 und des Kammergerichts in OLGZ 1979, 269 gehindert.
  • LG Stuttgart, 22.12.1988 - 2 T 157/88

    Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten beim Tode des …

    Obwohl eine unbefangene Auslegung des § 2273 Abs. 1 BGB es nahelegt, eine ausdrücklich als Verfügung des überlebenden Ehegatten bezeichnete Bestimmung beim ersten Erbfall als sonderungsfähig anzusehen, hat sich in der Rspr. seit längerem die gegenteilige Auffassung durchgesetzt (grundlegend RGZ 150, 315, 318 ff.; BGHZ 91, 105, 108 ff. = NJW 1984, 2098 m. zust. Anm. Böckelmann, JR 1984, 501 auf Vorlage des OLG Stuttgart DNotZ 1984, 505 ;… OLG Hamm a.a.O.; BayObLG BWNotZ 1982, 144 ; LG OLGZ 1979, 269;… vgl. auch Palandt/Edenhofer, 47. Aufl., Anm. 2;… MünchKomm/Musielak, 2. Aufl., Rd.-Nr. 3;… RGRK/Johannsen, 12. Aufl., Rd.-Nr. 6, je zu § 2273 BGB ;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 3. Aufl. 1988, § 40 III 4).
  • AG Augsburg, 26.01.2021 - 11 VI 7041/20

    Eröffnung von untrennbaren Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament und …

    Darüber hinaus sind gesetzlichen Erben, gewillkürten Erben und für den ganzen Nachlass eingesetzte Testamentsvollstrecker sowie sonstige materiell Beteiligte von dem gesamten Inhalt der Verfügungen von Todes wegen zu benachrichtigen (…Keidel, 19. Auflage, Rn. 54 zu § 348 FamFG; KG, Beschluss vom 19.12.1978 Az.: 1 W 3085/78).
  • OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung; …

    Die Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten muß sich demnach auf alle von ihm herrührenden oder mit herrührenden Verfügungen erstrecken, gleichviel ob sie als gültig oder ungültig oder als durch den Tod dieses Teils gegenstandslos geworden anzusehen sind (RGZ 150, 31;… Senat aaO; KG OLGZ 1979, 269 ff).
  • LG Aachen, 15.09.1997 - 7 T 119/97

    Eröffnung der letztwilligen Verfügung des Überlebenden beim Ehegattenerbvertrag

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  • LG Bonn, 11.04.2000 - 4 T 228/00

    Bekanntgabe der Verfügungen des Längstlebenden bei Erbvertragseröffnung nach dem …

    Daß die Willensentschließung des Ehemannes durch dessen Vorversterben gegenstandslos geworden ist, ändert nichts daran, daß es sich um eine auch von ihm herrührende Willensäußerung handelt, mit der diejenige der Beschwerdeführerin untrennbar verquickt ist (vgl. BGHZ 91, 105 ; BayObLG NJW-RR 1990, 135 = MittRhNotK 1989, 272 ; OLG Köln DNotZ 1988, 721 mit Anmerkungen von Cypionka; KG OLGZ 1979, 269).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2024 - 14 W 49/24
    Daher sind anderslautende Weisungen des Erblassers oder Absprachen der Beteiligten unzulässig, unwirksam und ohne Auswirkungen auf die Ablieferungspflicht (KG, Beschluss vom 19.12.1978 - 1 W 3085/78, OLGZ 1979, 269, beck-online;… MüKoBGB/Sticherling, a. a. O., § 2259 Rn. 2).
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