Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.11.1978 - 15 W 182/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 326
- DNotZ 1979, 636
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 28.02.1980 - 10 W 83/79
Veräußerung an und durch die den Bau finanzierende Bank
Wie das OLG Hamm ( DNotZ 1979, 636 ) zu Recht ausfuhrt, war es nach der amtlichen Begründung des WohnGebBefrG das Ziel des Gesetzgebers, die private initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten. - OLG Düsseldorf, 24.04.1980 - 10 W 9/80
Bauentschluss und Schaffung überwiegend begünstigten Wohnraums
die private Initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten; im Vordergrund stand nicht die Begünstigung des Wohnungssuchenden (Senatsbeschluß 10 W 83/79 - JurBilro 1980, 925 = MittRhNotK 1980, 138 ; OLG Hamm DNotZ 1979, 636 ). - OLG Düsseldorf, 30.10.1980 - 10 W 60/80
Gebührenfreiheit für Eigentumserwerb des Erbbauberechtigten nach Bebauung des …
die private Initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten; im Vordergrund stand nicht die Begünstigung des Wohnungssuchenden (Senatsbeschluß 10 W 83/79 - JurBilro 1980, 925 = MittRhNotK 1980, 138 ; OLG Hamm DNotZ 1979, 636 ). - OLG Köln, 18.01.1980 - 17 W 393/79
Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung von Gerichtsgebühren
Wie das OLG Hamm ( DNotZ 1979, 636 ) zu Recht ausfuhrt, war es nach der amtlichen Begründung des WohnGebBefrG das Ziel des Gesetzgebers, die private initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten.
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