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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.01.1982 - 5 W 171/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6323
OLG Saarbrücken, 05.01.1982 - 5 W 171/81 (https://dejure.org/1982,6323)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.01.1982 - 5 W 171/81 (https://dejure.org/1982,6323)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Januar 1982 - 5 W 171/81 (https://dejure.org/1982,6323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Vertragsparteien mit einem fertigen Entwurf zum Notar kommen (…OLG Zweibrücken aaO; LG München I DNotZ 1974, 100;… Rohs/Wedewer § 156 Rn. 18;… Korintenberg/Bengel § 16 Rn. 51; a.A. OLG Saarbrücken DNotZ 1982, 451 mit ablehnender Anmerkung Appell).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.;… Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).
  • OLG Rostock, 17.02.2003 - 1 W 136/02

    Zum Umfang der Hinweispflichten des Kosterngläubigers bei Verschmelzung zweier …

    Ergänzend weist er darauf hin, daß sich auch aus der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 05.01.1982 (DNotZ 1982, 451ff.) für den Kostengläubiger keine Verpflichtung herleiten läßt, auf die Möglichkeit einer Verschmelzung der AG durch Aufnahme in die GmbH hinzuweisen.
  • OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95

    Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat JurBüro 1989, 105, 106 = MittRhNotK 1989, 87 ; JurBüro 1990, 75, 77 f.; 1993, 100, 101; OLG Saarbrücken DNotZ 1982, 451 f.;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., Rn. 49, 51).
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