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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.07.1980 - 3 W 85/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7073
OLG Zweibrücken, 23.07.1980 - 3 W 85/80 (https://dejure.org/1980,7073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.07.1980 - 3 W 85/80 (https://dejure.org/1980,7073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juli 1980 - 3 W 85/80 (https://dejure.org/1980,7073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 329/87

    Ausdrückliche Zahlungsaufforderung in Kostenrechnung nicht erforderlich

    Entgegen der von dem OLG Zweibrücken (DNotZ 1982, 579) sowie Rohs/Wedewer, § 156 Kost°, Anm. VII 3, geteilten Ansicht des LG, der sich der Senat in einem früheren Beschluß ohne nähere Prüfung und Begründung angeschlossen hatte, entnimmt der Senat den unverändert gebliebenen Kostenbestimmungen in § 156 Abs. 4 S. 2, 3 und 4 und Abs. 5 S. 3 KostO , daß die Bestimmung des § 14 Abs. 5 KostO auf Notarkostenbeschwerden nicht anzuwenden ist.
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 2 Wx 51/89

    Inhalt der notariellen Kostenrechnung

    1. Mit dem Gebot des § 154 Abs. 2 KostG, in der Kostenberechnung den Geschäftswert, die Gebührenvorschriften, die Beträge der angesetzten Gebühren und Auslagen sowie etwa vorauslagte Gerichtskosten und empfangene Vorschüsse anzugeben, fordert das Gesetz nicht nur die Wahrung einer Formalität, sondern die Regelung hat den Zweck, den Kostenschuldnern die Möglichkeit zu geben, die Kostenrechnungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen zu verstehen und nach Grund und Höhe auf ihre Richtigkeit zu prüfen (OLG Köln -17. Zivilsenat- JurBüro 1982, 1876 = MittRhNotK 1982, 180; OLG Celle NdsRpfl 1987, 199 = JurBüro 1987, 1698 - dort irrtümlich als OLG Oldenburg bezeichnet-; OLG Zweibrücken DNotZ 1982, 579, 581; BayObLG DNotZ 1984, 646 f.).
  • BayObLG, 13.03.1984 - BReg. 3 Z 165/83

    Zu den Anforderungen an die notarielleKostenberechnung

    Regelt eine Vorschrift mehrere Gebührentatbestände, so sind auch die maßgebenden Absätze "und evtl. weitere Untergliederungen in der Kostenberechnung aufzuführen (KG DNotZ 1962, 428 ; OLG Hamm JurBüro 1981, 419 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1981, 34= DNotZ 1982, 579 ; OLG Köln JurBüro 1982, 1876 = MittRhNotK 1982, 180 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1244 = MittRhNotK 1983, 200 unter Aufgabe seines gegenteiligen "Standpunktes in DNotZ 1976, 253 ;… Beushausen/ Küntzel/Kersten/Bühling KostG 5. Aufl. Anm. 12 b, Rohs/ Wedewer Anm. II a 2, Hartmann Kostengesetze 21. Aufl. Anm. 3 A b, je zu § 154; Göttlich/Mümmler KostG B. Aufl. S. 725;… Rohs aaO S. 257; a.A. KG DNotZ 1974, 505 = Rpfleger 1974, 241 ; OLG Braunschweig MDR 1976, 411 ;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostG 10. Aufl. § 154 Rdnr. 8).
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