Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.05.1982 - 18 U 215/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1983, 234 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Es kommt also grundsätzlich auch nicht entscheidend darauf an, ob der Käufer im Kaufvertrag eine ursprünglich nur vom Verkäufer dem Makler versprochene Provision übernimmt (so in dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 15. Oktober 1981 - III ZR 86/80 - NJW 1982, 2068 f zugrunde lag) oder ob - wie hier - in der Kaufvertragsurkunde bezüglich der Käuferprovision nur eine vom Käufer schon vorher gegenüber dem Makler eingegangene Verpflichtung aufgegriffen und durch eine besondere, auch den Vorkaufsberechtigten bindende Gestaltung bekräftigt worden ist (vgl. OLG Hamm DNotZ 1983, 234; OLG München BB 1977, 1627). - KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zahlungsanspruch nach Ausübung des …
Es kommt also grundsätzlich auch nicht entscheidend darauf an, ob der Käufer im Kaufvertrag eine ursprünglich nur vom Verkäufer dem Makler versprochene Provision übernimmt (…so in dem Sachverhalt in BGH, Urt. v. 15.10.1981 - III ZR 86/80 - NJW 1982, 2068 f.) oder ob in der Kaufvertragsurkunde bezüglich der Käuferprovision nur eine vom Käufer schon vorher gegenüber dem Makler eingegangene Verpflichtung aufgegriffen und durch eine besondere, auch den Vorkaufsberechtigten bindende Gestaltung bekräftigt worden ist (vgl. OLG Hamm DNotZ 1983, 234; OLG München BB 1977, 1627).
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