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| LG Hamburg, 17.02.1983 - 2 O 147/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1983, 625 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 29.06.2000 - 12 U 254/99
Beurkundungsbedürftigkeit bei Verknüpfung eines Bauvertrags mit einem …
Der Bauvertrag bezog sich auch konkret auf ein ganz bestimmtes Grundstück und die Regelung der Fälligkeit des Werklohns der Klägerin knüpft an die Bestimmungen des Grundstückskaufvertrags an, was zusätzlich die rechtliche Verknüpfung der beiden Rechtsgeschäfte dokumentiert und zur Beurkundungsbedürftigkeit der gesamten Regelung führt (vgl. dazu BGH NJW 1994, 721 = BauR 1994, 239 u. OLG Hamburg DNotZ 1983, 625, 627). - OLG Koblenz, 14.10.1993 - 6 U 1763/91
Voraussetzungen für die Beurkundungsbedürftigkeit eines Fertighausvertrages
Eine, für sich genommen, nicht formbedürfte Vereinbarung ist aber auch dann notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem - schon geschlossenen oder noch zu schließenden - Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt (…BGH aaO S. 48 ff. und 78, 346, 349; BGH ZIP 1985, 291 f.; siehe auch Hagen DNotZ 1984, 2-67, 273 f; OLG Hamm DNotZ 1982, 367 und NJW-RR 1991, 1369; OLG Schleswig NJW-RR 1991, 1175 [OLG Schleswig 31.05.1990 - 11 U 187/88] ; LG Hamburg DNotZ 1983, 625).
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