Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anknüpfungsmaßstab - Bedürfnisprüfung - Bestellung zum Anwaltsnotar - Hessen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1984, 432 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
Er hat im angefochtenen Bescheid unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 (DNotZ 1982, 372) zutreffend angenommen, daß er nach seinem Ermessen zu beurteilen habe, wie er die Voraussetzungen für die vorzeitige Bestellung von Notaren im einzelnen ausgestalte.Der Senat hat zwar in den Beschlüssen vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 - DNotZ 1982, 372 und 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241) ohne weitere Darlegungen einen Jahresdurchschnitt der angefallenen Notariatsgeschäfte erwähnt, der einheitlich auf der Grundlage des Gesamtzeitraums von zwei Jahren ermittelt worden war.
Das hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372; 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241 und 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 10/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
Der Senat hat zwar in den Beschlüssen vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 - DNotZ 1982, 372 und 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241) ohne weitere Darlegungen einen Jahresdurchschnitt der angefallenen Notariatsgeschäfte erwähnt, der einheitlich auf der Grundlage des Gesamtzeitraums von zwei Jahren ermittelt worden war.Das hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372; 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241 und 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).
- BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege - …
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
ergibt, steht im Einklang damit, daß der Antragsgegner mit dem Runderlaß vom 8. Juni 1979 ersichtlich das Ziel verfolgt hat, den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars im Interesse der Rechtspflege (d.h. zur Verhinderung sogenannter Zwergnotariate) gegenüber der früheren Regelung zu erschweren (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).Das hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372; 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241 und 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).
- BGH, 17.01.1983 - NotZ 18/82
Bestellung neuer Notare nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege - …
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
Soweit in den genannten Beschlüssen eine Rechtsauffassung zum Ausdruck gekommen sein sollte, die mit der hier vertretenen nicht im Einklang steht, hält er daran nicht fest (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 18/82).Da sich das tatsächliche Bedürfnis in den Geschäftszahlen der Notare am Ort oder im Amtsgerichtsbezirk widerspiegelt, kommt es für die Berechnung nur auf den Amtssitz oder den Amtsgerichtsbezirk der Notare und die Zahl der von ihnen vorgenommenen Notariatsgeschäfte an, nicht daneben auch darauf, ob und in welchem Umfange sich die Einwohner des Orts oder Bezirks an auswärtige Notare wenden (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 18/82).
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 2/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
auszulegen ist, ob darunter nur politische Gemeinden fallen oder ob es sich auch um abgegrenzte Gebietsteile eines Amtsgerichtsbezirks oder um Ortsteile handeln kann (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 2/81 = DNotZ 1982, 375). - BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76
Bestellung von Notarvertretern
Auszug aus BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83
Ob eine Vertreterbestellung für ihn gerechtfertigt ist oder dem Grundsatz der persönlichen Amtsausübung widerspricht (vgl. BGHZ 67, 296), ist hier nicht zu prüfen.
- BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91
Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar - …
Die entsprechende Regelung des § 2 Abs. 2 AVNot Niedersachsen unterliegt, wie der Senat für vergleichbare Verwaltungsvorschriften anderer Bundesländer wiederholt entschieden hat, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372, 373/374; vom 26. September 1983 - NotZ 9/83 = DNotZ 1984, 432, 433;… vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89 - a.a.O.;… vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Auswahlverfahren 4 und Bedürfnisprüfung 8). - BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90 Dies unterliegt, wie der Senat für vergleichbare Verwaltungsvorschriften anderer Bundesländer wiederholt entschieden hat, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81, DNotZ 1982, 372, 373/374; vom 26. September 1983 - NotZ 9/83, DNotZ 1984, 432, 433; vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89).
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 15/91
Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen
Ein Eingriff in schützenswerte Positionen Betroffener, der nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen bei Gesetzen mit sog. unechter Rückwirkung unzulässig wäre und den Erlaß entsprechender - im Berufsrechtsänderungsgesetz vom 29. Januar 1991 nicht vorgesehener - Überleitungsvorschriften zum Schutz der Betroffenen gebieten würde (vgl. BVerfGE 21, 173, 183; 22, 275, 276 [BVerfG 25.07.1967 - 1 BvR 585/62]; 25, 236, 248; 32, 1, 22 f.; 43, 242, 288), liegt darin jedoch nicht (im Ergebnis ähnlich auch die Senatsrechtsprechung zur Frage der Änderung der Wartefristen zu Lasten bereits "Wartender": BGH DNotZ 1984, 432, 434 und 1985, 497, 499 und 504, 505 f.; vgl. auch Bohrer DNotZ 1991, 16/17).
- BGH, 14.07.1986 - NotZ 5/86
Sofortige Beschwerde gegen die Nichtbestellung zum Notar - Bedürfnisermittlung …
Der Senat hat im Beschluß vom 26. September 1983 - NotZ 9/83 = DNotZ 1984, 432 zu A I Nr. 5 Buchst. a des Runderlasses des Hessischen Ministers der Justiz vom 8. Juni 1979 (JMBl. S. 445) zwar ausgeführt, die Vorschrift verlange, daß die durchschnittliche Geschäftsbelastung nach Kalenderjahren getrennt berechnet werde. - BGH, 02.07.1984 - NotZ 18/83
Zurückweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar - …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82 = DNotZ 1983, 445 ausgesprochen, daß die Justizverwaltung befugt ist, die allgemeine Wartezeit mit Wirkung auch für die bereits als Rechtsanwalt tätigen Bewerber um ein Notaramt zu verlängern (s. ferner Senatsbeschluß vom 26. September 1983 - NotZ 9/83). - BGH, 01.04.1985 - NotZ 14/84
Abkürzung einer vorgeschriebenen Wartezeit in Bezug auf die Bestellung eines …
Denn sie würde den relativ klaren Ausdruck "Ort", bei dem allenfalls zweifelhaft sein mag, ob er nur für politische Gemeinden oder auch für abgegrenzte Gebietsteile eines Amtsgerichtsbezirks oder Ortsteile gilt (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 2/81 = DNotZ 1982, 375 und vom 26. September 1983 - NotZ 9/83 = DNotZ 1984, 432), durch den gänzlich verschwommenen Begriff "Einzugsbereich" ersetzen, der in der Praxis neue Streitfragen aufwerfen würde.
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