Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.11.1983 - 8 W 84/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 888 (Ls.)
- DNotZ 1984, 505 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 22.12.1988 - 2 T 157/88
Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten beim Tode des …
Obwohl eine unbefangene Auslegung des § 2273 Abs. 1 BGB es nahelegt, eine ausdrücklich als Verfügung des überlebenden Ehegatten bezeichnete Bestimmung beim ersten Erbfall als sonderungsfähig anzusehen, hat sich in der Rspr. seit längerem die gegenteilige Auffassung durchgesetzt (grundlegend RGZ 150, 315, 318 ff.; BGHZ 91, 105, 108 ff. = NJW 1984, 2098 m. zust. Anm. Böckelmann, JR 1984, 501 auf Vorlage des OLG Stuttgart DNotZ 1984, 505 ;… OLG Hamm a.a.O.; BayObLG BWNotZ 1982, 144 ; LG OLGZ 1979, 269;… vgl. auch Palandt/Edenhofer, 47. Aufl., Anm. 2;… MünchKomm/Musielak, 2. Aufl., Rd.-Nr. 3;… RGRK/Johannsen, 12. Aufl., Rd.-Nr. 6, je zu § 2273 BGB ;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 3. Aufl. 1988, § 40 III 4).
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