Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung für das Amt des Notars
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 27.06.1984 - 2 VA (Not) 3/84
- BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Papierfundstellen
- DNotZ 1985, 510 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Infolgedessen hat sich der Rechtsstreit insoweit während des Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache erledigt (BGHZ 67, 343, 346 f).Das für einen solchen Feststellungsantrag erforderliche Rechtsschutzinteresse ist aber nur anzunehmen, wenn der Betroffene sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und der Feststellungsausspruch eine allgemeine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Landesjustizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Betroffenen ebenso stellt (vgl. BGHZ 67, 343, 346 f.; Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 7/79).
Ein Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin läßt sich auch nicht mit der Erwägung begründen, der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte umfassende und effektive Rechtsschutz werde hinfällig, wenn die Verwaltungsbehörden irreparable Maßnahmen ausführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BGHZ 67, 343, 347).
- OLG Köln, 27.06.1984 - 2 VA (Not) 3/84
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Juni 1984 - 2 VA (Not) 3/84 - wird zurückgewiesen.Zugleich hat es im vorliegenden Verfahren - 2 VA (Not) 3/84 - den die Hauptsache betreffenden Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
- BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77
Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Hat die Landesjustizverwaltung dem Bewerber um eine offene Notarstelle in eindeutiger Form angekündigt, sie werde sein Gesuch ablehnen und zugleich die Stelle einem Mitbewerber übertragen, so kann der betroffene Bewerber Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen mit dem Begehren, die Landesjustizverwaltung zu verpflichten, ihm die freie Notarstelle zu übertragen (BGHZ 69, 224, 226) [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77].
- BGH, 18.11.1983 - NotZ 12/83
Anrechnung - Wehrdienstzeit - Notaranwärterdienstzeit - Bewerbung von mehreren …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Aus dem Senatsbeschluß vom 18. November 1983 - NotZ 12/83 = DNotZ 1984, 435, in dem es um die Beschwerdebefugnis eines erfolglosen Bewerbers in dem Verfahren eines Mitbewerbers geht, läßt sich nichts anderes herleiten. - BGH, 22.10.1979 - NotZ 7/79
Anforderungen an eine Bestellung als Nurnotar - Bezirksnotare, Anwaltsnotare und …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Das für einen solchen Feststellungsantrag erforderliche Rechtsschutzinteresse ist aber nur anzunehmen, wenn der Betroffene sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und der Feststellungsausspruch eine allgemeine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Landesjustizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Betroffenen ebenso stellt (vgl. BGHZ 67, 343, 346 f.; Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 7/79). - BVerfG, 30.07.1984 - 1 BvR 952/84
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84
Nachdem auch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens durch Beschluß vom 30. Juli 1984 - 1 BvR 952/84 - einen Antrag der Antragstellerin auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, hat der Antragsgegner dem erfolgreichen Mitbewerber, dem dienstjüngeren Notar Döbler, am 7. oder 8. August 1984 die Bestallungsurkunde ausgehändigt.
- BGH, 04.12.1989 - NotZ 1/89
Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Rechtskraft gerichtlicher …
Die Rechtsweggarantie des Artikels 19 Abs. 4 GG würde leerlaufen (vgl. BGHZ 67, 343, 346 f.; BGH, Beschluß vom 12. November 1984 - NotZ 8/84).Danach ist das für einen Feststellungsantrag erforderliche Rechtsschutzinteresse auch anzunehmen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine allgemeine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Landesjustizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso stellen wird (BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68; BGH, Beschluß vom 12. November 1984 - NotZ 8/84).
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 10/92
Rechtliches Interesse des in Aussicht genommenen Notarvertreters bei …
In dem Verfahren nach § 111 BNotO ist eine Feststellungsklage, auch in Gestalt einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO), nicht zulässig, es sei denn andernfalls liefe die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer (Senatsbeschlüsse vom 8. November 1976 - NotZ 1/76 = BGHZ 67, 343, 346 = DNotZ 1975, 45; vom 12. November 1984 - NotZ 8/84 = DNotZ 1985, 510 f; vom 4. Dezember 1989 - NotZ 1/89 = DNotZ 1991, 72, 75 ff …und vom 29. Juli 1991 - NotZ 18/90 S. 6 f = BGHR BNotO § 111 Abs. 1, Feststellungsantrag 2 = MDR 1992, 185, Arndt a.a.O. § 111 Anm. II 1.2). - BGH, 14.08.1989 - NotZ 1/89
Widerruf der Bestellung eines Notariatsverwesers
Die Nähe zum Notaramt und der Umstand, daß die Betrauung mit dem Amt des Notariatsverwesers auch die Ausbildung des sich um eine solche Stelle bewerbenden Notarassessors fördern kann, sprechen dafür, ihn für den Fall einer behaupteten ermessensfehlerhaften Auswahl unter mehreren Konkurrenten in entsprechender Weise für klagebefugt zu halten, wie dies bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt eines Nurnotars der Fall ist (vgl. BGHZ 69, 224, 226; BGH, Beschluß vom 12. November 1984 - NotZ 8/84, DNotZ 1985, 510). - BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart - …
Im Verfahren nach § 111 BNotO ist für eine Feststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Raum, es sei denn, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebiete ausnahmsweise deren Zulassung (vgl. BGHZ 67, 343, 346;… BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 1 und 4; BGH DNotZ 1985, 510 f.; 1991, 72, 75 ff.). - BGH, 29.07.1991 - NotZ 16/90
Vorliegen des für einen Feststellungsantrag notwendigen Rechtsschutzbedürfnisses …
Mit der Aushändigung der Bestallungsurkunde an den Mitbewerber T. konnte die ausgeschriebene Notarstelle nicht mehr durch den Antragsteller besetzt werden (vgl. BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68; BGH, Beschluß vom 12. November 1984 - NotZ 8/84 = NotZ 1985, 510).
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