Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1987 - NotZ 15/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notar - Vorläufige Amtsenthebung - Präventivmaßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notar; Vorläufige Amtsenthebung; Präventivmaßnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1988, 129
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - NotZ 15/86
Im Hinblick darauf, daß die vorläufige Amtsenthebung auf Grund einer nur summarischen Prüfung einschneidend in die Berufsfreiheit eingreift, setzt ihre Anordnung grundsätzlich die besondere Feststellung voraus, daß sie schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1959 [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77]).Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt wesentlich von dem, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1977 (NJW 1977, 1959 [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77]) zugrunde liegt.
- BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters
Denn in dieser Gesetzesfassung war - im Gegensatz zu den Neuregelungen in § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG, § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n. F. - die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber - neben dem Vermögensverfall - als gleichrangiges Tatbestandsmerkmal enthalten (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Februar 1987 NotZ 15/86, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1988, 129). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Denn in dieser Gesetzesfassung war - im Gegensatz zu den Neuregelungen in § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG, § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n.F. - die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber - neben dem Vermögensverfall - als gleichrangiges Tatbestandsmerkmal enthalten (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Februar 1987 NotZ 15/86, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1988, 129). - BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93
Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die …
Die vorläufige Amtsenthebung ist als Präventivmaßnahme außerdem nur zulässig, wenn nach ihrer Anordnung in angemessener Frist die förmliche Amtsenthebung eingeleitet oder das bereits eingeleitete Verfahren unverzüglich weitergeführt und beendet wird (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 1 BvR 3/77 a.a.O., 431 f und BGH, Beschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 15/86 = DNotZ 1988, 129).
- OLG Dresden, 09.11.2007 - DSNot 14/07
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Anordnung des Insolvenzverfahrens …
Da kein entsprechender Feststellungsantrag gestellt wurde, kann dahinstehen, ob die am 26.07.2007 angeordnete vorläufige Amtsenthebung als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtspflege zum damaligen Zeitpunkt erforderlich war (vgl. BGH DNotZ 1988, 129 [BGH 16.02.1987 - NotZ 15/86]; BVerfG DNotZ 1978, 42; Senat, B. v. 28.04.2004, DSNot 10/04; OLG Frankfurt vom 20.04.2006, 2 Not 19/05, nach [...]; OLGR Celle 2004, 283;… Lerch in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Aufl., § 54 Rn. 6) und ob der Antragsgegner das ihm zustehende Ermessen in der rechtlich gebotenen Weise ausgeübt hat (vgl. § 111 Abs. 1 S. 3 BNotO, BGH ZNotP 2006, 269). - BGH, 14.07.1997 - NotZ 37/96
Antrag auf Genehmigung der Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes - …
Im Hinblick darauf, daß die vorläufige Amtsenthebung aufgrund der nur summarischen Prüfung einschneidend in die Berufsfreiheit eingreift, setzt ihre Anordnung grundsätzlich die besondere Feststellung voraus, daß sie schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 1977, 1959 [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77]; Sen., Beschl. v. 16. Februar 1987 - NotZ 15/86 -, DNotZ 1988, 129). - BGH, 24.06.1996 - NotZ 37/95
Aufhebung der angeordneten Enthebung von dem Amt des Notars
Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird Bezug genommen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 15/86 - DNotZ 1988, 129, 130).
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