Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 800; GBO § 79
Eintragung einer Unterwerfungserklärung wegen eines Teiles der Grundschuld im Grundbuch - rechtsportal.de
GBO § 19
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer Unterwerfungserklärung auf den Inhalt und den Rang einer Grundschuld; Behördeneigenschaft von Landesbanken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 800
Verfahrensgang
- LG Münster, 06.02.1986 - 5 T 1257/86
- OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1090
- NJW-RR 1987, 592 (Ls.)
- MDR 1987, 242
- DNotZ 1988, 233
- DNotZ 1988, 234
- Rpfleger 1987, 59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84
Keine Aufteilung eines einheitlichen Grundpfandrechts in rangverschiedene …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86
Denn ein "letztrangiger" Teilbetrag setzt begrifflich den Vorrang des übrigen Rechts voraus (dazu KG, JFG 14, 146), und der Rang eines Rechts ist im weiteren Sinne zu dessen Inhalt zu rechnen (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 262/83
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nurbezüglich eines Teiles …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86
Zur Begründung hat es auf den Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1983 - 15 W 262/83 = OLGZ 1984, 48 = Rpfleger 1984, 60 = ZIP 1984, 227 - verwiesen. - RG, 25.01.1907 - VII 99/06
Replik der Aufrechnung
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86
Auch zeitigt sie nicht die besonderen Folgen, die eine gerichtliche Geltendmachung hinsichtlich der Verzinsung, der Verjährung und der Rechtskraftwirkung nach sich zieht (zu letzteren RGZ 66, 266).
- BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88
Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …
Es sieht sich daran aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Oktober 1986 (NJW 1987, 1090 = DNotZ 1988, 233) gehindert und hat die.Die Eintragung besagt weder etwas über die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel an sich, noch kann sie eine unwirksame Unterwerfungserklärung heilen (Wolfsteiner Anm. zu OLG Hamm DNotZ 1988, 233, 234, 235;… Wieczorek/Schütze, ZPO 2. Aufl. § 800 Anm. A II d und A IV).
Der Grundstückseigentümer kann sich auch wegen eines Teilbetrages einer Grundschuld der Zwangsvollstreckung gemäß § 800 ZPO unterwerfen (BayObLGZ 1985, 141, 142 f; OLG Hamm NJW 1987, 1090, 1091 [OLG Hamm 30.10.1986 - 15 W 129/86]; für die Höchstbetragshypothek vgl. BGHZ 88, 62, 64 ff).
Die Probleme, die sich im übrigen bei jeder Unterwerfung wegen eines Grundschuldteilbetrages dann stellen, wenn die Grundschuld später geteilt wird (vgl. Wolfsteiner, DNotZ 1988, 234), beeinflussen die Bestimmtheit der Teilunterwerfung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 800 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht (vgl. BayObLGZ 1985, 141, 143).
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 227/95
Gutgläubiger einredefreier Erwerb einer Grundschuld kraft Gesetzes; Verfügung …
Darf dagegen der Grundschuldgläubiger aus der Sicht des Eigentümers die Grundschuld nur zum Teil geltend machen und verhält sich der Gläubiger dementsprechend, so muß er sich auch mit einer entsprechenden Teilablösung begnügen; denn die Ablösung setzt nach § 1150 BGB voraus, daß der Gläubiger Befriedigung aus dem Grundstück verlangt und er kann deshalb überhaupt nur in der Höhe abgelöst werden, in der Befriedigung aus dem Grundstück verlangt wird (Wolfsteiner, DNotZ 1988, 234; vgl. auch BGH, NJW-RR 1991, 169, wonach die Titulierung eines Teilbetrags der Forderung dessen Verselbständigung bewirkt, so daß Teilerfüllung zulässig wird.
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